Vom Parkplatz zu Penny
War es in den 70er Jahren der Parkplatz, auf dem Rechtsschutzversicherungen feilgeboten wurden und damit ihren Ruf ruiniert haben, so ist es jetzt Penny, der Lebensmitteldiscounter, der auch über große Parkplätze verfügt, den Abschluss aber ins Trockene verlegt hat.
Ab dem 2. Oktober 2006 bietet die ARAG bei Penny ihre Rechtsschutz-Box an und bis zum 14. Oktober sogar zum Schnäppchenpreis. „Geht es der ARAG – nachdem sie noch vor kurzem Versicherungskunden mit zu hohen Schäden gekündigt hatte - denn so schlecht, dass sie diesen Vertriebsweg nötig hat und damit den Wert des Produktes Versicherung herabwürdigt?“ fragt Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).
Dem Versicherungskaufmann werden durch das hoffentlich bald verabschiedete deutsche Vermittlergesetz strenge Beratungs- und Dokumentationspflichten auferlegt. Es kann doch nicht sein, dass der Gesetzgeber es zulässt, dass Versicherungen, die nicht über den ausgebildeten, geprüften und registrierten Versicherungsvermittler, sondern über andere Vertriebswege, denen jegliche Qualifikation zur Ausübung des Geschäfts fehlt, ohne jede Beratung abgeschlossen werden können. „Der oft zitierte Verbraucherschutz bleibt da auf der Strecke“, so Michael H. Heinz.
BVK-Pressemitteilung vom 26. September 2006