Versicherungsvermittlungsverordnung - BVK sieht sich bestätigt
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt, dass im Kabinettsentwurf der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) BVK-Empfehlungen übernommen wurden. Das Bundeskabinett hat mit Beschluss vom 27. Juni 2018 die VersVermV zur weiteren Beratung im Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Die Verordnung konkretisiert die Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Destribution Directive - IDD) und ist für den gesamten Versicherungsvertrieb in Deutschland maßgeblich.
Schon in seiner ersten Stellungnahme zum Entwurf der VersVermV des Bundeswirtschaftsministeriums begrüßte der BVK den Zugewinn an Verbraucherschutz, die Wertschätzung der Versicherungs-vermittler in ihrer Rolle für die Absicherung der Bevölkerung und geringere bürokratische Hürden.
„Der Kabinettsbeschluss hat jetzt erfreulicherweise auch unsere weiteren Anregungen aufgegriffen“, informiert BVK-Präsident Michael H. Heinz. „So ist die Lernerfolgskontrolle bei der obligatorischen Weiterbildung fast gänzlich entfallen und beschränkt sich nur noch auf den Bereich des Selbststudiums. Darüber hinaus bewerten wir positiv, dass die Nachweise zur Weiterbildung nicht mehr per Erklärung bei der zuständigen IHK bis spätestens zum 31.1. des Folgejahres nachgewiesen werden müssen. Die jetzt vorgesehenen Regelungen reduzieren also den bürokratischen Aufwand erheblich.“
„Erfreulich ist außerdem für uns, dass ein vermittlerinternes Beschwerdemanagement von der Größe der Vermittlerbetriebe abhängig gemacht wurde“, so der BVK-Präsident. „Damit sind die meisten Vermittler, die im überwiegenden Maße Kleinbetriebe sind, von der bürokratischen Einführung eines Verfahrens zur Verwaltung von Beschwerden befreit. Dies entspricht auch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.“
Wie vom BVK in seiner Stellungnahme zum Entwurf der VersVermV vorgeschlagen, ist aus Gründen des Verbraucherschutzes die verpflichtende Teilnahme von allen Vermittlern am bewährten Beschwerde- und Schiedsverfahren des Versicherungs-ombudsmanns verankert.
„Damit sichert die VersVermV das hohe Verbraucherschutzniveau und manifestiert einen Reputationsgewinn für den Berufsstand“, so der BVK-Präsident. „Der BVK wird das weitere Verfahren im Bundestag und Bundesrat weiter kritisch begleiten und zu einzelnen Punkten Stellung nehmen.“
Mit der endgültigen Verabschiedung der Verordnung ist nicht vor Oktober 2018 zu rechnen.