| Pressemitteilung

Versicherungsvermittlung sichert Wohlstand, Sozialstaat und Unternehmen

BVK fordert daher Partnerschaft und Anerkennung

Auf der diesjährigen Jahreshauptversammlung beschlossen die Delegierten des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) in Rostock am 21. Mai 2015 den Leitantrag des Präsidiums „Versicherungsvermittlung 2015: Partnerschaftliches Verhalten und Solidarität im Zeichen einer zunehmenden Regulierung des Marktes“.
 
Der Leitantrag beinhaltet acht essenzielle Leitthemen, die alle Versicherungsvermittler in Deutschland betreffen: Erhalt der Beratungsqualität, Anerkennung der sozialpolitischen Bedeutung des Berufsstands, Forderungen zum europäischen Regelungsrahmen, zum Verbraucherschutz und Internetvertrieb sowie zur Weiterentwicklung des zukunftsfähigen BVK-Berufsbildes. Außerdem fordert der BVK im Zuge der Umsetzung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) von Seiten der Produktgeber partnerschaftliches Verhalten und das Bereitstellen von zukunftsfähigen Versicherungsprodukten ein, die die vertraglichen Ansprüche von Geschädigten unmissverständlich und in einer Mindestqualität regeln und Mindeststandards genügen. Des Weiteren setzt sich der BVK für den Erhalt des Provisionsabgabeverbotes ein.
 
„Mit diesem Forderungskatalog positioniert sich der größte Vermittlerverband wegweisend für die Vermittlerbranche und artikuliert klar und deutlich, welche Themen den Berufsstand bewegen“, betont BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Wir werden jeden Akteur am Markt, seien es Politiker, Versicherungsvorstände oder Verbraucherschützer daran messen, wie weit sie den Vorstellungen unseres Leitantrages entsprechen können oder gewillt sind, uns entgegenzukommen.“
 
Forderungen des BVK
1. Der Bedarf an qualifizierter Beratung durch Ehrbare Versicherungskaufleute ist in Zeiten von Niedrigzinsen und LVRG größer denn je. Diese unverzichtbare Leistung erfordert jedoch auch eine angemessene Vergütung im Rahmen der weiteren Umsetzung des LVRG durch die Unternehmen, um auch in Zukunft die hohe Beratungsqualität für die Kunden zu gewährleisten und das Geschäftsmodell der Lebensversicherung nachhaltig zu sichern.
 
2. Dabei können Vermittler ihren sozialpolitischen Auftrag bei der Sicherung von Altersvorsorgebezügen ihrer Kunden nur erfüllen, wenn ihre Berufsgrundlagen nicht unverhältnismäßig beschränkt werden. Wer die Axt an den Berufsstand der Versicherungsvermittler legt, gefährdet damit unmittelbar die Grundfesten des Sozialstaats.
 
3. Die Politik muss Augenmaß bei der Reform der europäischen Vermittlerrichtlinie (IDD) und deren nationaler Umsetzung walten lassen und den Vermittlern keine unverhältnismäßigen Hürden durch weitere bürokratische Informationspflichten in den Weg legen.
 
4. Mit der Realisierung des neuen Berufsbildes, das aus dem Dreiklang Ehrbarkeit, Weiterbildung und Unternehmertum besteht, erwarten Vermittler auch von ihren Geschäftspartnern aus den Unternehmen respektvolle und partnerschaftliche Verhandlungen auf Augenhöhe für faire Rahmenbedingungen und Konditionen.
 
5. Vermittler praktizieren als ehrbare und qualifizierte Kaufleute bestmöglichen Verbraucherschutz, Vertriebssteuerungen lehnen sie ab. Sie beraten fair und orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen der Kunden. Daher ist eine weitergehende Regulierung durch den Gesetzgeber nicht erforderlich.
 
6. Der BVK fordert, dass die Versicherungswirtschaft mit zukunftsfähigen Produkten zur adäquaten Sicherung der Interessen aller Beteiligten beitragen muss. Die vom BVK zusammen mit der Ratingagentur Franke und Bornberg entwickelten Mindeststandards bei Versicherungsprodukten geben dazu die maßgeblichen Leitlinien vor. Auch damit wird der BVK seiner aktiven Rolle im Verbraucherschutz im Interesse der qualifiziert beratenden Versicherungsvermittler gerecht.
 
7. Der BVK erkennt die positiven Möglichkeiten der digitalen Vertriebsform für die Verbraucher. Gleichzeitig fordert der BVK jedoch auch die Gleichbehandlung aller Vertriebswege am Markt.
 
8. Das Provisionsabgabeverbot muss bestehen bleiben, da sonst eine ruinöse Rabattschlacht ausgelöst wird, an deren Ende für alle Seiten nur Nachteile entstehen.
 
BVK-Pressemitteilung vom 22. Mai 2015