Versicherungsvermittler rufen BaFin an - Verkauf von ARAG-Versicherungen in Penny-Märkten rechtswidrig
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), der mehr als 40.000 Versicherungsvermittler vertritt, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) aufgefordert, den Verkauf von Kinder-Unfallversicherungen der ARAG über die Penny-Supermärkte zu untersagen.
Hintergrund dieser Aufforderung ist, dass die ARAG ab dem 17. September 2007 für vier Wochen Kinder-Unfallversicherungen zu einer Jahresprämie von 49,00 € über die Penny-Märkte verkaufen will. „Die ARAG und die Penny-Märkte verstoßen nach Auffassung des BVK eindeutig gegen das gerade erst im Mai 2007 in Kraft getretene Versicherungsvermittlerrecht“, so der BVK-Hauptgeschäftsführer Gerd Pulverich in einer Pressemeldung, „das eine Erlaubnis und eine Registrierung der Versicherungsvermittler vorschreibt und ihnen umfangreiche Beratungs- und Informationspflichten auferlegt“. Nach Erkenntnissen des BVK werden aber die Kunden der Penny-Märkte weder beraten noch informiert, wie es das Versicherungsvertragsgesetz vorsieht. Auch seien die Penny-Märkte nicht in das dem Verbraucher offenstehende Vermittlerregister beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag eingetragen.
Zwar sieht das neue Versicherungsvermittlerrecht in § 34d Gewerbeordnung für die Versicherungsprodukte auf Antrag eine Erlaubnisbefreiung vor, wenn Versicherungen zusammen mit einer anderen Dienstleistung oder einem Kaufgegenstand als sog. Annexgeschäfte vermittelt werden. Dies gelte aber, so der BVK, nur bei zusammenhängenden Vertragsgegenständen wie z.B. beim Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung bei der Buchung einer Reise. Für die Vermittlung von Kinder-Unfallversicherungen hingegen müsse eine Erlaubnis erworben werden.
Der BVK hat die BaFin in einem Schreiben aufgefordert, der ARAG den Verkauf der Versicherungen in den Penny-Märkten zu untersagen. Die BaFin ist Aufsichtsbehörde der Versicherungsunternehmen. „Wir glauben“, so Pulverich, „dass die BaFin rasch handeln und dem unseriösem Treiben der ARAG ein Ende machen wird“. Es sei nicht hinnehmbar, dass das neue Vermittlergesetz, das den Versicherungsvermittlern eine hohe Qualifikation abverlange und das den Verbraucher schützen solle, durch die ARAG-Pläne derart verletzt werde.
Pressemitteilung des BVK vom 14.09.2007