| Pressemitteilung

Versicherungskaufleute begrüßen BGH‑Urteil zu Lebensversicherungen

Qualifizierte Beratung wichtiger denn je

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt das klarstellende Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 11.9.2013. Das Urteil schließt eine Regelungslücke im Hinblick auf die Berechnung des Rückkaufswertes von vorzeitig gekündigten Lebensversicherungen, die vor 2008 abgeschlossen worden sind. Demnach müssen die Versicherer unverändert mindestens die Hälfte der eingezahlten Prämien und der Zinsen auszahlen, wenn Kunden vor dem Ende der regulären Vertragslaufzeit kündigen.
 
„Damit haben die Richter auch für Verträge eine Klarstellung erzielt, die vor der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) im Jahr 2008 abgeschlossen worden sind, und die allgemeine Praxis der Branche bestätigt“, kommentiert BVK-Präsident Michael H. Heinz das BGH-Urteil.
 
Mit dieser Entscheidung können Versicherungsnehmer kalkulieren, welche Konsequenzen eine vorzeitige Vertragskündigung hat und gegebenenfalls mit ihrem Versicherungsvermittler nach anderen Lösungen suchen.
 
„Das Urteil zeigt, wie wichtig qualifizierte Beratung durch die Versicherungsvermittler ist, damit Kunden die Tragweite und Bindung eines Vertragsabschlusses bewusst gemacht wird“, so der BVK-Präsident.
 
BVK-Pressemitteilung vom 12. September 2013