Provisionsdeckelung nein danke!
BVK zu konstruktiven Gesprächen bereit
Der BVK reagiert mit Ablehnung und Verwunderung auf die heute (20.8.2013) veröffentlichten Pläne des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), wonach dieser vorhat, die Provisionen von vermittelten Lebensversicherungsverträgen von der nächsten Bundesregierung gesetzlich deckeln zu lassen.
Danach sollen die Provisionen z.B. auf maximal vier Prozent begrenzt werden, während die Stornohaftungszeit auf zehn Jahre verlängert werden soll. Eine andere GDV-Variante sieht eine Kappung auf 2,5 Prozent bei einer Stornohaftungszeit von fünf Jahren vor und zusätzlich eine laufende Vergütung von zwei Prozent, gestreckt über die gesamte Laufzeit der Verträge.
„Nach der Provisionsdeckelung in der PKV letztes Jahr ist das ein weiterer Sündenfall der Versicherer, gegen den wir mit aller Macht kämpfen werden“, kritisiert Michael H. Heinz die GDV-Pläne. „Im Interesse aller BVK-Mitglieder werden wir uns eine weitere Begrenzung unserer Verdienste nicht gefallen lassen. Das Risiko der Kapitalmärkte und der staatlich verordneten Niedrigzinsphase, die die Rentabilität der Lebensversicherung schmälern, würden damit auf die Schultern tausender Vermittlerbetriebe abgewälzt. Das ist nicht hinnehmbar und widerspricht den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft.“
Der BVK kritisiert daher aufs Schärfste diese Pläne der Versicherungswirtschaft und bietet dem GDV Gespräche darüber an, wie man die Wirtschaftlichkeit des Produkts Lebensversicherung in diesen Zeiten verbessern kann, ohne dabei die Versicherungsvermittler einseitig zu belasten. Schließlich müssten alle Seiten ihren Beitrag leisten. Der BVK weist im Übrigen darauf hin, dass die Ertragslage der Versicherer in diesem Jahr vergleichsweise gut aussieht.
„Zudem ist zu bedenken, dass der GDV hier mit dem Feuer eines weiteren gesetzlichen Eingriffs spielt“, betont der BVK-Präsident. „Irgendwann muss man sich dann nicht wundern, wenn der Staat ganz selbstverständlich auch ein Gesetz auf den Weg bringt, das eine Renditeobergrenze für Versicherungskonzerne vorsieht.“
BVK-Pressemitteilung vom 20. August 2013