Provisionsabgabeverbot aufgehoben
BVK sieht Existenz der Vermittler gefährdet
Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat in seiner Entscheidung vom 24.10.2011 das Provisionsabgabeverbot mit der Begründung, das Verbot sei zu unbestimmt, gekippt und damit der Klage eines Versicherungsvermittlers gegen die BaFin stattgegeben.
„Nach wie vor hat das Provisionsabgabeverbot seine Berechtigung", kommentiert der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) Michael H. Heinz die Entscheidung. „Es verhindert zurecht, dass um die Provision, die die Vergütung für die geleistete Arbeit des Versicherungsvermittlers ist, gefeilscht wird.“
Heinz weiter: „Wir hoffen, dass die BaFin Berufung gegen die Entscheidung einlegen wird. Denn wenn sie rechtskräftig wird, werden viele Vermittler ihre Existenz verlieren und mit ihnen die von ihnen beschäftigten Arbeitnehmer, die dann zwar den Versicherungsschutz billiger erwerben, ihn sich als Arbeitslose aber nicht mehr leisten könnten.“
Durch die Aufhebung des Provisionsabgabeverbotes, die praktisch einem Provisionsabgabegebot gleichkomme, werde das Ziel einer jeden Versicherungsvermittlung - die bestmögliche Absicherung gegen Risiken des Lebens - in den Hintergrund treten, allein Provisionshöhen und ihre Teilung mit den Kunden ständen im Vordergrund. Einer „Geiz-ist-geil-Mentalität“ würde damit massiv Vorschub geleistet, mit unabsehbaren Folgen für das hohe Absicherungsniveau in Deutschland und somit auch für die Verbraucher, denen damit ein Bärendienst erwiesen werde.
Die ständige Diskriminierung der Versicherungsvermittler verurteilt Michael H. Heinz aufs Schärfste. „Der Honorarberater kann sein Honorar frei nach eigenem Gusto bestimmen, ohne dass sich Verbraucherschützer und Politik darum scheren, denn die einen beraten selbst gegen Honorar und die anderen präferieren diesen Berufsstand als Heilsbringer. Der Versicherungsvermittler muss immer rechtfertigen, dass er, wie jeder Kaufmann auch, eine Vergütung für seine gesellschaftspoltisch wichtige Leistung der Absicherung der Lebensrisiken und des Alters erhält, die er mit hoher fachlicher und sozialer Kompetenz erbringt.“
BVK-Pressemitteilung vom 25. Oktober 2011