Ordnungspolitischer Eingriff
BVK kritisiert Referentenentwurf des BMF zur Deckelung von Abschlussprovisionen bei Lebensversicherungen
Der nun vorliegende Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) sieht eine Deckelung von Abschlussprovisionen bei Lebensversicherungen vor.
„Offensichtlich rückt der Referentenentwurf von einem starren Provisionsdeckel bei Lebensversicherungen ab und verfolgt stattdessen den Korridor-Vorschlag der BaFin mit der Berücksichtigung von qualitativen Vergütungselementen. Ob diese Lösung verfassungsrechtlich so umsetzbar ist, werden wir prüfen“, erklärte BVK-Präsident Michael H. Heinz in einer ersten Stellungnahme.
„Wir kritisieren, dass im Referentenentwurf immer noch eine Verbindung zwischen Vergütung und Fehlanreizen gesehen wird, die seit der Umsetzung der IDD bereits ausgeschlossen wurde. Insofern ist auch der Provisionsdeckel zur Verhinderung von Fehlanreizen überflüssig.“ Im Übrigen war zuletzt die Beschwerdequote über Versicherungsvermittler beim Versicherungsombudsmann so niedrig wie noch nie.
Der BVK wird das weitere Gesetzgebungsverfahren eng begleiten und sich weiterhin für die Interessen der Vermittler und ihrer Kunden einsetzen. „Es darf nicht zu einem ordnungspolitischen Eingriff kommen, der letztlich zulasten der Qualität der Beratung und der wichtigen sozialpolitischen Verantwortung aller Versicherungsvermittler geht“, so Heinz.