Lob und Tadel - BVK begrüßt BaFin-Rundschreiben zur Zusammenarbeit mit Versicherungsvermittlern, sieht aber einige Vorschriften kritisch
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) sieht sich durch das Ende Dezember 2014 veröffentlichte Rundschreiben 10/2014 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bestätigt.
„Insbesondere begrüßen wir die definitorische Unterscheidung der Tippgeber von qualifizierten und ehrbaren Versicherungsvermittlern“, betont BVK-Präsident Michael H. Heinz. „In unserer Stellungnahme vom September letzten Jahres hatten wir genau diesen Punkt moniert und freuen uns, dass er jetzt in dem BaFin-Rundschreiben Eingang gefunden hat. Die Behörde sieht die Tätigkeit der Tippgeber darauf beschränkt, lediglich Möglichkeiten zum Abschluss von Versicherungsverträgen durch Versicherungsvermittler namhaft zu machen.“