Lebensversicherung: Provisionsbegrenzung und Stornohaftzeitverlängerung kein Mittel gegen Niedrigzinsphase
Wie heute (10.3.2014) bekannt geworden ist, plant die Bundesregierung ein Gesetzespaket, wonach die Beteiligung der Kunden an den Bewertungsreserven auf Forderung der Lebensversicherer, die durch die Niedrigzinsphase unter Druck geraten sind, gesenkt werden soll.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) warnt davor, damit auch die Provisionen der Versicherungsvermittler zu deckeln und die Stornohaftungszeiten zu verlängern, so wie es die Versicherer im August letzten Jahres vorgeschlagen haben.
„Es ist absolut nicht nachvollziehbar, warum gerade Versicherungsvermittler, die mit ihrer sozial- und gesellschaftspolitisch unverzichtbaren Tätigkeit maßgeblich zu dem hohen Absicherungsniveau in Deutschland beigetragen haben, dafür Einkommensverluste zugunsten der Versicherungsunternehmen und eine Verlängerung der Stornohaftzeit hinnehmen sollten“, stellt BVK-Präsident Michael H. Heinz fest. „Letztendlich würde das zu Lasten der Verbraucher gehen, weil eine qualitativ hochwertige Beratung nur mit einer adäquaten Vergütung gewährleistet ist.“
Mit dem beabsichtigten Gesetz könnte erneut in die unternehmerische Freiheit der Vermittler eingegriffen und eklatant gegen den Grundsatz der Privatautonomie verstoßen werden. Schon 2012, als die Vermittler eine Deckelung der Provisionen bei der Vermittlung privater Krankenversicherungen hinnehmen mussten, prognostizierte der BVK, dass diesem Sündenfall weitere folgen werden.
BVK-Pressemitteilung vom 10. März 2014