IDD-Umsetzung: BVK sieht Erfolg auf ganzer Linie
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) erklärt: Seit gestern (29.6.2017) ist der Weg frei für den Erhalt des Provisions- und Courtagesystems sowie des Provisionsabgabeverbotes, gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Vertriebswege und die Festschreibung bestehender Transparenzvorschriften. Der Deutsche Bundestag verabschiedete nach monatelangen Beratungen die Umsetzung der EU Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD in deutsches Recht. Damit kann das Gesetz, das die gesamte Versicherungsvermittlung in Deutschland regelt, EU-rechtskonform am 23. Februar 2018 in Kraft treten.
„In vielen konstruktiven Gesprächen haben wir die Parlamentarier davon überzeugen können, wie bedeutend die Umsetzung der IDD ist und welch weitreichende Folgen sie für den gesamten Berufsstand sowie alle Versicherungskunden in Deutschland hat“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Wir sind daher sehr stolz, dass es uns gelungen ist, unsere Hauptanliegen im Gesetzeswerk wiederzufinden.“
Der BVK hat erreichen können, dass es keinen Vertrieb ohne Beratung geben darf, d.h., dass alle Vertriebswege, ungeachtet ob online oder stationär, Kunden beraten und ihnen einen angemessenen Versicherungsschutz anbieten müssen. Rückendeckung dafür hatte sich der Verband aus seiner erfolgreichen Klage gegen das Vergleichsportal Check24 geholt. Zukünftig müssen also nun Online-Vertriebe, Direktversicherer und Insurtechs dieselben Beratungspflichten erfüllen, wie stationäre Versicherungsvermittler.
Weitere Pluspunkte
Außerdem gelang es dem BVK, das Provisionsabgabeverbot zu stärken, indem es eigens in das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) aufgenommen wurde. „Damit ist allen Geschäftspraktiken der Boden entzogen, die Verbraucher mit einer Provisionsteilung zum Abschluss von Versicherungen ködern“, so der BVK-Präsident. „Bei Zuwiderhandlungen gegen das neue Gesetz erwarten sie empfindliche Strafen. Das ist gut für den Verbraucherschutz.“
Hoch zufrieden zeigt sich der BVK auch mit dem Erhalt der derzeitigen Transparenz durch den Gesamtkostenausweis von Versicherungen. „Damit ist eine Offenlegung der Provisionen vom Tisch, die für niemanden etwas gebracht hätte.“
Zuletzt konnte der BVK die Parlamentarier von der Abkehr eines Honorarannahmeverbots für Makler im Privatkundenbereich überzeugen. „Dies bedeutet - wie vom Gesetzgeber intendiert - eine wirkliche Stärkung der Honorarberatung“, sagt Heinz. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie sich die Regelung in der Praxis bewährt.
Zudem müssen Makler nicht mehr fürchten, dass ihre Kunden zusätzlich von den Versicherern kontaktiert werden (Wegfall der Doppelberatungspflicht).