Fairness aus Prinzip - Bonner Erklärung zeigt Verantwortung der Versicherungsvermittlung auf
Stärkung des Verbraucherschutzes, zukunftsfähige Produkte, fairer Verdienst für Versicherungsvermittler, gleiche Wettbewerbsbedingungen offline und online, Förderung der Weiterbildung sowie Augenmaß bei der nationalen Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie: Das sind die Positionen, auf die sich das Bonner Spitzentreffen am 24.9.2015 in der ehemaligen Bundeshauptstadt in der "Bonner Erklärung" verständigte.
Die Tagung repräsentiert rund 40.000 Versicherungsvermittler in Deutschland und stellt damit die größte Interessenvertretung der Versicherungskaufleute dar. Am Bonner Spitzentreffen nehmen der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), die Vorstände der Vertretervereinigungen der Versicherungsunternehmen sowie der Vorstand des Arbeitskreises Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz (AVV) teil. Damit stellt die „Bonner Erklärung“ ein bedeutendes Dokument der deutschen Vermittlerschaft dar.
Diese leitet den Verbraucherschutz aus ihrem Berufsbild ab, Kunden vor Risiken des Lebens und bei der Planung ihrer Altersvorsorge umfassend abzusichern und sie langfristig und qualifiziert zu begleiten. Damit erfüllen Versicherungsvermittler einen wichtigen sozialpolitischen Auftrag. Diesen kann der Berufsstand aber nur erfüllen, wenn er frei von kundenfeindlichen Vertriebssteuerungen der Unternehmen ist und qualifiziert auf der Höhe der Zeit beraten kann. Deshalb begrüßt die Bonner Erklärung die freiwillige, branchenweite Weiterbildungsinitiative „gut beraten“.
Aufgabe von Versicherungsunternehmen muss es sein, zukunftsfähige und faire Produkte für Kunden bereitstellen. Folgerichtig befürwortet das Bonner Spitzentreffen auch die Bemühungen des BVK Mindeststandards für Versicherungsprodukte im Privatkundenbereich zu entwickeln.
Fairness im Verbraucherschutz beinhaltet auch ein adäquates Auskommen der Vermittlerbetriebe, damit sie überhaupt ihre wichtige gesellschaftspolitische Rolle ausfüllen können. Demzufolge wollen die Spitzenverbände der deutschen Vermittlerschaft die Folgen des Niedrigzinsumfeldes mit den Versicherungsunternehmen partnerschaftlich lösen und appellieren an alle Entscheidungsträger Rahmenbedingungen für eine faire Vergütung zu schaffen.
Dazu gehört auch eine Gleichbehandlung aller Vertriebswege am Markt, ob offline oder online. Das Spitzentreffen begrüßt daher den Einsatz des BVK sich durch seine Klage gegen das Internetvergleichsportal Check24 aktiv für die Durchsetzung gleicher Mindestanforderungen einzusetzen.
Die Spitzenverbände bejahen des Weiteren den Konsens innerhalb der EU bei der Novellierung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD), der u.a. eine obligatorische Provisionsoffenlegung ausschließt. Dies sollte der deutsche Gesetzgeber nicht durch ausufernde Regulierungen konterkarieren und endlich auch das Provisionsabgabeverbot stärker gesetzlich verankern, womit ruinöse Rabattschlachten verhindert werden können.
BVK-Pressemitteilung vom 24. September 2015