| Pressemitteilung

BVK: Provisionsabgabeverbot jetzt gesetzlich verankern

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) vertritt im Rahmen des Konsultationsverfahrens zum Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) des Bundesfinanzministeriums nach wie vor fest die Auffassung, dass das Provisionsabgabeverbot aufrechterhalten bleiben muss.

„Das Provisionsabgabeverbot hat über viele Jahrzehnte mit dazu beigetragen, dass der Verbraucher nicht mit falschen Anreizen zum Abschluss von Versicherungsverträgen verleitet und dass die Beratungsqualität durch den Vermittler sichergestellt wurde“, stellt BVK-Präsident Michael H. Heinz fest. „Ohne Abgabeverbot ist zu befürchten, dass der Versicherungsnehmer zu schnellen Abschlüssen animiert und der Kunde selbst verleitet wird, nicht nach seinem eigenen Bedarf Versicherungsverträge abzuschließen, sondern nach der Höhe der Provision, die an ihn fließt, entscheidet.“
 
Der BVK schlägt daher schon seit Jahren vor, dieses Vergütungsabgabeverbot mit einer eigenen gesetzlichen Regelung im VAG stärker zu verankern. Gleichzeitig sollte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermächtigt werden, wirksamer und informativer die Zusammenarbeit zwischen Verbrauchern und Verbänden zu gestalten, so dass auch Anzeigende von Verstößen gegen das Provisionsabgabeverbot über die Bearbeitung und den Ausgang von Anzeigen informiert werden können.

„Das wäre wirklicher Verbraucherschutz!“, betont der BVK-Präsident. „Dann könnten auch fragwürdige Geschäftsmodelle, die auf eine ‚Geiz-ist-geil-Mentalität‘ setzen, nicht weiter zum Schaden der Verbraucher und der gesamten Vermittlerbranche betrieben werden.“

BVK-Pressemitteilung vom 14. Oktober 2015