BVK-Pressemitteilung: Steuerliche Förderung von Kapitalrisiken?
BVK spricht sich für Lebensversicherungen aus
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat Bedenken gegen Regierungspläne, wonach ausgerechnet risikoreiche Anlageprodukte wie Investmentfonds steuerlich der Lebensversicherung gleichgestellt werden sollen.
Lebensversicherungen sind eine einzigartige und bewährte Kapitalanlage für das Alter, die einen Todesfallschutz sowie eine sichere Rendite von derzeit rund vier Prozent und mehr in den letzten zehn Jahren erwirtschaftete. Durch den Zinseszinseffekt ermöglichen damit ausgezahlte Lebensversicherungen Rentnern ein durch die garantierte Mindestverzinsung kalkulierbares und abgesichertes Kapitalpolster im Alter. Dagegen haben nach zwei Börsencrashs in der gleichen Zeit (2003 / 2008) Millionen Fondssparer Milliarden des eingezahlten Vorsorgekapitals verloren.
„Die steuerliche Förderung von Altersvorsorgeprodukten ist grundsätzlich zu begrüßen, es ist aber kontraproduktiv, auch Investmentfonds steuerlich entlasten zu wollen“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Steuerliche Vergünstigungen für die private Altersvorsorge müssten sich eng am Sicherheitsaspekt orientieren und gerade diejenigen Produkte steuerlich entlasten, die, wie z. B. kapitalbildende Lebensversicherungen, ihren Sparern eine maximale Anlagesicherheit bieten. Schließlich profitiert auch der Staat massiv davon, dass privat vorgesorgt wird und spätere Rentnergenerationen nicht auf die staatliche Grundsicherung angewiesen sein werden“, so der BVK-Präsident weiter.
Im Gegensatz zu den Besteuerungsplänen bei Investmentfonds hält der BVK die Diskussion um eine steuerliche Förderung von Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) für geboten. Denn dieser existenzielle Schutz wird nur von zirka 24 der Prozent Bundesbürger abgeschlossen. „Um hier einen kräftigen Anschub zu gewährleisten, ist dieser Teil der Regierungspläne zu begrüßen“, sagt der BVK-Präsident. „Schließlich wird jeder fünfte Arbeitnehmer im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig und steht ohne eine BU vor dem finanziellen Nichts.“
BVK-Pressemitteilung vom 11.2.2011