BVK-Klage gegen Check24: Vermittlerverband BVK erringt wichtigen Sieg für den Verbraucherschutz
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat heute (06. April) vor dem Oberlandesgericht München gegen Check24 einen wichtigen Sieg für den Verbraucherschutz errungen. Das Internetportal Check24 muss vor dem Online-Abschluss einer Versicherung seine Kunden besser informieren und umfassender beraten als bisher. Zudem muss Check 24 deutlich mehr Informationen über den jeweiligen Kunden und dessen Bedürfnisse einholen und sich bereits beim Erstkontakt als Makler zu erkennen geben, der nicht nur Preise vergleicht, sondern als Online-Versicherungsmakler Provisionen kassiert.
Der Vorsitzende Richter des 29. Senats am Oberlandesgericht München ließ in der Urteilsverkündung keinen Zweifel daran, dass Online-Anbieter bei der Beratung und beim Verkauf von Versicherungen generell und ausnahmslos den gleichen Anforderungen genügen müssen wie stationäre Versicherungsvermittler. So betonte das Gericht, Check24 dürfe beim Kontakt und bei der Beratung von Online-Kunden „nicht die Augen verschließen“ und sich so verhalten als wisse man von nichts. Dies werde den hohen Anforderungen des Verbraucherschutzes nicht gerecht, die auch von Online-Anbietern erfüllt werden müssten.
„Es ist wichtig, dass - wie im stationären Vertrieb – auch bei der Online-Beratung hohe Standards gewährleistet werden und der Verbraucherschutz groß geschrieben wird. Dafür haben wir heute einen großen Schritt getan“, freut sich BVK-Präsident Michael H. Heinz. Das Oberlandesgericht München ist der Sichtweise und der Auffassung des BVK in nahezu allen Punkten gefolgt.“
Hintergrund
Der BVK hatte im Herbst 2015 Klage gegen Check24 erhoben. Der Vorwurf: Unter dem Deckmantel eines Preisvergleichsportals locke das Internetportal Verbraucher auf seine Plattform, um Versicherungsverträge abzuschließen. Bei diesen Online-Geschäften finde weder die gesetzlich vorgeschriebene Information noch die gesetzlich vorgeschriebene Beratung des Verbrauchers statt.
Gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts München vom 13. Juli 2016 legten sowohl Kläger als auch Beklagte Berufung ein. Deswegen wurde der Prozess nun vor dem Oberlandesgericht München fortgesetzt.
Der BVK freut sich, dass das Gericht seiner Auffassung gefolgt ist, dass Verbraucherschutz im Internet nicht aufhören dürfe. Alle Marktteilnehmer müssten gleichen Anforderungen gerecht werden, um einen einheitlichen Verbraucherschutz zu gewährleisten.
Dies wird zurzeit auch bei den parlamentarischen Beratungen zur Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie deutlich. Demnach müssten Internetportale, die gegen Provisionen Versicherungen vermitteln, folgende Standards erfüllen: Sie müssten sich beim ersten Geschäftskontakt klar und unmissverständlich als Makler zu erkennen geben und die Befragung sowie Beratung der Verbraucher an klar definierten Kriterien ausrichten. Dazu zählten neben der konkreten individuellen Situation des jeweiligen Kunden auch dessen Wünsche und Bedürfnisse.
Das heute gesprochene Urteil dürfte insbesondere die Online-Anbieter zu weitreichenden Korrekturen ihrer bisherigen Geschäftspraktiken zwingen. Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen.