Belastung statt Entlastung - Absurder Beratungsaufwand für Versicherungskaufleute
Das Gesetz verdient seinen Namen nicht: Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) kritisiert in seiner Stellungnahme zum „Dritten Mittelstands-Entlastungsgesetz“ (MEG III), dass der Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom 13. Juni 2008 die bürokratischen Mehrbelastungen für Versicherungsvermittler nicht berücksichtigt. Dabei ist gerade das Ziel dieses Gesetzes, rechtliche Überregulierungen zu verringern.
Insbesondere die extensiven Beratungs- und Informationspflichten durch das seit 2008 geltende Versicherungsvertragsgesetz (VVG) mit seiner Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV) legt den Versicherungskaufleuten umfassende Beratungspflichten auf. Alle Kundengespräche und –wünsche müssen beispielsweise schriftlich dokumentiert werden. Dabei sieht allein das VVG acht Kombinationsmöglichkeiten bei der Informationspflicht vor. Diese richten sich u.a. nach der Person und der individuellen Situation des Versicherungskunden, dem Versicherungsprodukt sowie weiteren Faktoren. Damit steigt der Zeitaufwand für die Beratung der Versicherungskaufleute auf mehr als das Vierfache.
„Es ist absurd, dass die Vermittler nach der neuen VVG InfoV ihre Beratungen und Informationen auf teilweise über hundert Seiten dokumentieren müssen, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen“, rügt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Aus unseren Erfahrungen wissen wir, dass die Kunden vor diesen Papierbergen bei der Vertragsunterzeichnung kapitulieren. Dies führt zu einem informationellen Overkill des Kunden.“ In diesem Jahr durchgeführte Tests ergaben zudem, dass auch rein elektronisch übermittelte Informationspakete zu Versicherungen von Kunden unbeachtet blieben.
Auch die finanziellen Belastungen für die Versicherungsbranche durch die VVG-InfoV steigen. Die Bundesregierung beziffert diese in einer Stellungnahme vom 11. Februar 2008 diese auf über 863,7 Millionen Euro jährlich. „Die Versicherer werden versuchen, diese Zusatzkosten weiterzureichen. Letztlich werden damit die Versicherungsprodukte teurer. Die Kunden werden für diese Informationsflut zahlen“, prognostiziert Michael H. Heinz. Der BVK schätzt, dass die neuen Beratungs- und Informationspflichten allein die Versicherungsvermittler jedes Jahr mit über einer halben Milliarde Euro belasten.
BVK-Pressemitteilung vom 1. Juli 2008