BVK-Stellungnahme zum Gesetzentwurf der CDU/CSU und FDP zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz)
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt die Initiative, den Verbraucherschutz bei Altersvorsorgeprodukten zu verbessern. Er ist sich der Bedeutung der Altersvorsorge als Daseinsvorsorge bewusst. Die Verantwortung des Berufstands, die Verbraucher über das Thema Altersvorsorge sachlich und neutral zu informieren, steht außer Frage.
Vom Grundsatz her gehören Produkte der Altersvorsorge nicht zu den Produkten, die Verbraucher aktiv nachfragen. Gerade bei Empfängern niedriger und mittlerer Einkommen wird das Thema Vorsorge häufig verdrängt. Hier kommt die wesentliche sozialpolitische Aufgabe des Berufsstands der selbständigen Vermittler zum Tragen, mit ihrer Beratungstätigkeit leisten sie einen aktiven Beitrag gegen Altersarmut.
Aus diesem Grunde ist aus Sicht des BVK jede Verbesserung bei der Riester-Rente und bei der Basisrente zu befürworten. Das Gleiche gilt selbstverständlich für ein Mehr an Transparenz im Sinne der Verbraucher.
Die Absicht des Gesetzes, für die Verbraucher eine positive Veränderung durch eine erleichterte Wechselmöglichkeit zu schaffen, läuft ins Leere, wenn nicht gleichzeitig die praktische Ausführung gewährleistet ist. Was bedeutet, qualifizierte Vermittler müssen den Verbrauchern zur Seite stehen, sie unterstützen und beraten. Diese Beratungsleistung muss den selbständigen Vermittlern natürlich aus kaufmännischer Sicht ermöglicht werden und sollte im Interesse aller Beteiligten nicht von vornherein betriebswirtschaftlich ein „Verlustgeschäft“ darstellen.
Das Ziel des Gesetzes, für die Verbraucher mehr Produkttransparenz und Vergleichbarkeit zu erreichen, ist nur mit Hilfe der Versicherungsvermittler zu erreichen. Nach den Erfahrungen der Vergangenheit kann davon ausgegangen werden, dass die verantwortungsbewussten Vermittler diese Aufgabe übernehmen werden. Allerdings ist auch unter Berücksichtigung dieses Sachverhalts die Reduzierung der Provisionen nicht zu vertreten.