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BVK-Stellungnahme zum BMF-Entwurf eines Gesetzes zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (Lebensversicherungsreformgesetz)

I.
Einleitung
 
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK), der die Interessen von mehr als 40.000 selbständigen Versicherungsvertretern, Mehrfachagenten und Versicherungsmaklern vertritt, bedankt sich für die Gelegenheit der Stellungnahme zum „Lebensversicherungsreformgesetz“.
 
Der BVK begrüßt die Absicht des Gesetzesentwurfes, einen gerechten Interessenausgleich zwischen den in einer Risikogemeinschaft verbundenen Versicherten herzustellen. In der gegenwärtigen Situation bevorzugt die bestehende Regelung einseitig die Interessen der aktuell aus einem Versicherungsverhältnis Ausscheidenden gegenüber den Interessen derjenigen, deren Versicherungsverträge erst in der Zukunft fällig werden. Mit dem Gesetzesentwurf soll die Ausschüttung von Bewertungsreserven an die ausscheidenden Versicherten begrenzt werden können, sofern die von einem Versicherungsunternehmen gebildeten Rückstellungen bei den gegenwärtig niedrigen Zinsen nicht ausreichen, um die den verbleibenden Versicherten gegebenen Garantiezusagen zu finanzieren. Durch diesen angestrebten gerechten Interessenausgleich wird aus Sicht des BVK auch dem Grundprinzip „pacta sunt servanda“ Rechnung getragen.