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BVK-Stellungnahme - 10 Eckpunkte des BMELV für eine gesetzliche Regelung der Honorarberatung
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hat nach über zwei Jahren, in denen Beratungen und Anhörungen unter dem Motto „Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen“ stattfanden und an denen stets der BVK beteiligt war, nunmehr ein Eckpunktepapier vorgelegt, auf dessen Grundlage die Honorarberatung bei Versicherungen, Anlagen, Darlehen und Finanzen gesetzlich geregelt werden soll.
Grundsätzlich begrüßt der BVK zwar, dass die Honorarberatung bei Finanzen, Finanzanlagen und Darlehen in gleicher Weise reguliert werden soll wie die Versicherungsberatung. Äußerst kritisch beurteilt der BVK aber, dass
- den Honorarberatern die Möglichkeit zur Vermittlung eingeräumt werden und
- die Vermittlung auf Provisionsbasis (also die Tätigkeit der Versicherungsvertreter) nur noch übergangsweise möglich sein soll und
- zukünftig Vermittlungen nur noch auf Honorarbasis begründet werden können, wobei Vermittler und Berater ihr Honorar nur noch dem Kunden in Rechnung stellen dürfen.
Die vollständige Fassung der BVK-Stellungnahme, in die die Eckpunkte des BMELV (grau unterlegt) eingearbeitet sind, finden Sie hier (123,80 kB, pdf).