Versicherungsvermittler beschließen neues Grundsatzprogramm
BVK bekennt sich zur Verantwortung, Qualifizierung und klarer Interessenwahrnehmung
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) verabschiedete auf der Jahreshauptversammlung am 28. Mai 2009 in Freiburg das BVK-Grundsatzprogramm „Zukunft mitgestalten - Verantwortung übernehmen“.
Das BVK-Grundsatzprogramm schlägt einen weiten Bogen vom BVK als Interessenwahrer und Heimat der Versicherungsvermittler über wirtschaftliche Forderungen an Versicherungsunternehmen und vertriebs- sowie handelsrechtliche Appelle an den Gesetzgeber bis hin zur gesellschaftspolitischen Bedeutung der Versicherungsvermittler für die finanzielle Absicherung der Bevölkerung. Das Programm verortet den BVK auch als Anbieter und Garant von Qualifizierung und beruflicher Weiterbildung der Versicherungsvermittler und macht Aussagen zur Zukunft des Berufsstandes. Darüber hinaus klärt das Programm die Beziehungen zu anderen Interessenverbänden.
Die Kernaussagen des verabschiedeten BVK-Grundsatzprogramms sind:
Versicherungsvermittlung als gesellschaftspolitische Aufgabe
Die Versicherungsvermittlung förderte in einem ganz wesentlichen Umfang die Vermögensbildung in der Bevölkerung. Die im BVK zusammengeschlossenen Versicherungsvermittler fühlen sich verpflichtet, ihren Kunden Beratungen und Vermittlungen zu einer finanziellen Sicherheit während und nach dem Berufsleben zukommen zu lassen, die den individuellen Bedürfnissen jedes Einzelnen entsprechen. Erforderlich ist es, in Anerkennung der Beratungsleistungen durch den Versicherungsvermittler gesetzliche Schranken und Hindernisse zu beseitigen, die durch Tarifvorbehalte entstanden sind.
Der Versicherungsvermittler – ein Beruf im Zeitwandel
Der Versicherungsvermittler der Zukunft wird die universalen Kundenwünsche auf dem gesamten Feld der Risikoabsicherung sowie der Vermögenssicherung und -bildung bedienen müssen. Ohne eine entsprechende Qualifikation und eine stetige Fort- und Weiterbildung kann der Versicherungsvermittler im Wettbewerb nicht bestehen, er wird seinem Anspruch gegenüber der Gesellschaft und dem Kunden nicht gerecht werden können. Es gilt daher, dass jeder produktumfassend agierende Vermittler über die gleiche Mindestqualifikation verfügen muss und dass aus dem Register erkennbar wird, wenn andere und mindere Qualifizierungen vorliegen. Es muss auch deutlich werden, dass nur selbstregistrierte Vermittler eine die Ausbildung abschließende Sachkundeprüfung abgelegt haben.
Wirtschaftliche Grundlage der selbständigen Versicherungsvermittlung
Provisionen und Courtagen müssen dem Einsatz und den Leistungen des Versicherungsvermittlers gerecht werden und ihm die wirtschaftliche Grundlage für eine angemessene Unternehmens- und damit auch Lebensführung gewährleisten. Auch Dienstleistungen wie die Kundenberatung, die nicht zu einem Vermittlungserfolg führen, müssen im Wege der Honorarberatung generell entgeltfähig sein. Jede über die erfolgreiche Vermittlung weitergehende Tätigkeit des Vermittlers (Schadensregulierung, Inkassotätigkeit, Policierung o.ä.), ist durch ein gesondertes Entgelt zu vergüten. Dies gilt auch für Aufgaben, die das Versicherungsvertragsgesetz den Versicherungsunternehmen auferlegt und die von diesen auf die Vermittler übertragen werden. Fahrstuhlprovisionen, Abschlussvorgaben, Rennlisten, und Provisions-Clusterungen sind wie Bonifikationen ungeeignete Maßnahmen und Instrumente, den selbständigen Versicherungs- und Bausparvertrieb zu fördern.
Die Versicherungsunternehmen sind aufgerufen, nicht ihrer eigenen Außendienstorganisation durch Etablierung von konkurrierenden Vertriebswegen über Handelsketten o.ä. zu schaden. Die Ausschließlichkeitsverpflichtung muss dort gesetzlich oder vertraglich ihr Ende finden, wo die Unternehmen neue, konkurrierende Vertriebskanäle betreiben.
Dem Versicherungsmakler steht als Sachwalter des Versicherten ein Courtageanspruch gegenüber dem Versicherungsunternehmen zu.
BVK im Verhältnis zu den Versicherungsunternehmen und GDV sowie den Bausparkassen und deren Organisationen
Gemeinsam mit den Versicherungsunternehmen und seinem Spitzenverband, dem GDV, sucht der BVK im Gespräch nach Lösungen zu Fragen und Problemen des Vertriebs zu den Auswirkungen gesetzlicher Normen auf Versicherungen, Versicherungsvermittler und Versicherungsprodukten. Dabei stehen die Interessen der Versicherungsvermittler im Vordergrund des Bundesverbandes. Gemeinsamkeiten werden nicht auf Dauer festgeschrieben, vielmehr sind sie im Wege des gegenseitigen Verständnisses den jeweiligen Entwicklungen anzupassen, insbesondere dann, wenn ansonsten die vertragspartnerschaftlichen Beziehungen zwischen Unternehmen und Vermittler sich zur einseitigen Begünstigung entwickeln. Der BVK lehnt daher Bestrebungen ab, mit denen das Recht zur einseitigen Vertragsänderung durch Versicherungsunternehmen beansprucht wird.
BVK-Pressemitteilung vom 2. Juni 2009