Die deutsche Vermittlerschaft fordert „faire Rahmenbedingungen für Ehrbare Versicherungskaufleute als Grundlage ihres sozialpolitischen Auftrags“. Unter dem gleichnamigen Titel verabschiedeten das Präsidium des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), die Vorsitzenden der Vertretervereinigungen und die Vorstände des Arbeitskreises Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz (AVV) am 24.9.2014 die „Bonner Erklärung“. Diese hat in der Versicherungsbranche Gewicht: Zusammen repräsentieren diese Organisationen rund 40.000 Versicherungsvermittler in Deutschland und stellen damit die weitaus größte Interessenvertretung der Versicherungs- und Bausparkaufleute dar.
Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG)
Die deutschen Versicherungsvermittler begrüßen, dass der Gesetzgeber mit dem im August in Kraft getretenen LVRG zur Stabilisierung der Lebensversicherung in Zeiten des Niedrigzinses beigetragen hat, ohne dass der für die Altersvorsorge unverzichtbare Berufsstand unangemessen belastet wird. Jetzt sei aber ein partnerschaftliches und faires Verhalten der Unternehmen gefragt, das nicht darauf abziele, die Provisionen zu kürzen. Auch sollten die politischen Entscheidungsträger den richtungsweisenden und verbraucherfreundlichen Weg im LVRG zur Offenlegung der gesamten Abschlusskosten weitergehen und ihn langfristig gesetzlich festschreiben. Damit könnte auch ein Zurückfallen zu populistischen Forderungen nach Offenlegung von einzelnen Positionen, wie etwa den Provisionen, entgegengewirkt werden. Insgesamt könnte das LVRG als Blaupause für Europa herangezogen werden.
Revision der EU-Vermittlerrichtlinie (IMD II)
Konsequenterweise befürworten die deutschen Versicherungsvermittler, dass sich im Zuge der Revision der EU-Vermittlerrichtlinie Pläne zur zwingenden Offenlegung von Provisionen und Courtagen nicht durchgesetzt haben und unterstützen den Ansatz des Europäischen Parlamentes zur Minimalharmonisierung, der den Mitgliedstaaten mehr Möglichkeiten lässt, eigenständige nationale Regelungen zu erlassen. Sie appellieren daher an den Gesetzgeber, die EU-Vermittlerrichtlinie maßvoll in deutsches Recht umzusetzen. Außerdem begrüßt das Spitzentreffen, dass die revidierte Versicherungsvermittlerrichtlinie auf Direkt- und Internetvertriebe ausgeweitet werden soll.
Provisionsabgabeverbot
Die deutschen Versicherungsvermittler setzen sich außerdem für eine Beibehaltung des Provisionsabgabeverbotes ein. Fiele es künftig weg, wäre zu befürchten, dass Kunden bei denjenigen Versicherungsvermittlern Verträge abschließen, die ihnen die höchste Beteiligung an ihrer Provision geben und nicht den für sie besten Versicherungsschutz. Daher fordert die Bonner Erklärung, das Provisionsabgabeverbot im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) zu verankern und somit rechtssicher dem Verbraucherschutz Rechnung zu tragen.
Aufsicht und Beratungsdokumentation
Die bestehende Aufsicht in der IHK-Organisation ist beizubehalten, eine Aufsichtslösung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist nicht zielführend, sagen die deutschen Versicherungsvermittler. Die bisherigen Kontrollmechanismen der Versicherer für eine ordnungsgemäße Zusammenarbeit mit Versicherungsvermittlern funktionierten gut, eine weitere Verschärfung der Überwachung des für die Absicherung von Millionen Menschen so wichtigen Berufsstandes ist daher abzulehnen.
Der Erhalt des bewährten Status quo wird auch bei der Beratungsdokumentation gefordert. Denn die bestehenden Regelungen seien sachgerecht und bedürfen keiner Neufassung. Der Berufsstand setzt sie adäquat um, zudem widerstreite eine Standardisierung von Beratungsprotokollen dem vom Gesetzgeber gewollten Zweck von individuell-kundengerechten Lösungen.
BVK-Verhaltenskodex und -Berufsbild
Die deutschen Versicherungsvermittler verlangen von Versicherungsunternehmen, jedes BVK-Mitglied als qualifizierten, tugendhaften und selbstbestimmten Unternehmer anzuerkennen. Denn jedes Mitglied unterstehe dem BVK-Verhaltenskodex, der über den vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) formulierten Kodex für die Vermittler hinausgeht. Eine BVK-Mitgliedschaft garantiere deshalb eine Compliance-konforme Tätigkeit.
Außerdem unterstützt das Bonner Spitzentreffen das vom BVK entwickelte Berufsbild, das alle Vermittler vereinigt, unabhängig von Rechtsform, Vermittlerstatus oder Art der Vergütung. Denn es definiert eine grundsätzliche Haltung über den ehrenwerten Beruf des vermittelnden Versicherungskaufmanns und besteht aus drei untrennbar verbundenen Komponenten: Erstens dem unbedingten und nachprüfbaren Bekenntnis zu den Tugenden der Ehrbaren Versicherungskaufleute, wie sie der vom BVK initiierte gleichnamige Verein (VEVK) verkörpert, zweitens dem Nachweis einer Qualifizierung, wie sie in den Weiterbildungsverpflichtungen der vom BVK mitgegründeten Brancheninitiative „gut beraten“ vorgesehen ist und drittens in dem Selbstverständnis der Vermittler als selbstbewusste und eigenverantwortlich handelnde Unternehmer.
BVK-Pressemitteilung vom 29. Oktober 2014