| Pressemitteilung

Verheerendes Signal

Gericht kippt Provisionsabgabeverbot 

Soll es künftig möglich sein, dass vermögende Kunden Versicherungsvermittler zur Teilung der Provision drängen? Soll vor jedem Beratungsgespräch erst einmal das Feilschen um die Provisionsabgabe mit den Kunden stehen? - Solche Situationen könnten bald selbstverständlicher Vermittleralltag werden, wenn der Gesetzgeber nicht bald das Provisionsabgabeverbot stärkt und im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) verankert, sagt der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).

Hintergrund der Befürchtung des größten deutschen Vermittlerverbandes ist das am 11. November 2016 (AZ 6U 176/15) ergangene Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln in einem Rechtsstreit um die Provisionsabgabe zwischen einem Versicherungsmakler und dem Fintech-Start-up „Moneymeets“, das Kunden mit Rückvergütungen aus der erhaltenen Provision ködert.

„Mit dieser Entscheidung zugunsten von Moneymeets konterkariert das OLG den Beschluss des Bundesfinanzministeriums Ende 2015, das Provisionsabgabeverbot mindestens noch bis Mitte 2017 aufrechtzuerhalten“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Wir werden dieses Urteil noch prüfen, sobald uns die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Dennoch finden wir es irritierend, warum sich das Gericht darauf beruft, dass das Provisionsabgabeverbot ‚keine Marktverhaltensregel‘ nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb mehr darstellt. Im Gegenteil: In Millionen von Beratungsgesprächen und Versicherungsvermittlungen jedes Jahr ist es die Leitplanke, an der sich die gesamte Versicherungsbranche orientiert.“

Nach Ansicht des BVK schützt das Provisionsabgabeverbot schon über viele Jahrzehnte Verbraucher vor falschen Anreizen zum Abschluss von Versicherungsverträgen. Außerdem stellt es die Beratungsqualität durch den Vermittler sicher, weil diese sichergehen können, für ihre Leistung voll vergütet zu werden. „Ohne Abgabeverbot ist zu befürchten, dass Versicherungsnehmer zu schnellen Abschlüssen animiert werden, je nachdem, welch‘ hoher Anteil der Provision an sie fließt“, so Michael H. Heinz.
 
Deshalb schlägt der BVK schon seit Jahren vor, dieses Vergütungsabgabeverbot mit einer eigenen gesetzlichen Regelung im VAG stärker zu verankern. „Die anstehende nationalstaatliche Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD wäre dafür ein guter Zeitpunkt“, betont der BVK-Präsident. „Die Rechtsprechung des OLG Köln hat mit dem jetzt ergangenen Urteil eher ein verheerendes Signal gesetzt.“