Honorarberatung ist kein Allheilmittel
Stellungnahme des BVK veröffentlicht
Sind die derzeit in der Diskussion befindlichen Denkansätze des Bundesverbraucherministeriums, der SPD und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zur Honorarberatung ein ideologisches Trugbild oder dienen sie tatsächlich dem angestrebten Ziel, mehr Verbraucherschutz zu schaffen? Aus Sicht des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) ist jedenfalls die Beschränkung auf ein bestimmtes Vergütungssystem, Versicherungsvermittlung auf Provisionsbasis hier, Honorarberatung dort, keine für den Verbraucher befriedigende Lösung. In seiner jetzt veröffentlichten Stellungnahme (227,13 kB, pdf) stellt der BVK klar, dass die Qualität der Beratung für den Kunden messbar und darstellbar sein muss. Sie ist nicht abhängig von einer bestimmten Vergütungsform, sondern muss weitere Kriterien wie finanzielles Verständnis des Kunden / Verbrauchers, den Umgang des Vermittlers mit komplexen Produkten, die Qualifikation des Vermittlers und auch interne Anreizsysteme berücksichtigen.
„Die Vergütungsform allein ist kein Garant für eine qualifizierte Beratung“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Auch bei einer Beratung auf Honorarbasis sind Interessenkonflikte, die sich aus der Vergütung ergeben, nicht ausgeschlossen.“
Zudem ist bei dem bewährten System der Versicherungsvermittlung zu bedenken, dass Vermittler von Versicherungen für ihre Tätigkeit von den Produktgebern eine Provision oder Courtage erhalten, mit der nicht nur die Vermittlung, sondern auch die Beratung und - oft jahrelange - Betreuung der Kunden gleich mitvergütet werden.
Einseitige Bevorzugung verhindert Wahlfreiheit
Beide Vergütungsformen – Provision bzw. Courtage, die für die Dienstleistungen Beratung, Abschluss und Betreuung gezahlt werden und das Honorar, das allein für die Beratung fällig wird - haben Vor- und Nachteile. Eine Koexistenz der Vergütungsmodelle ist daher am ehesten geeignet, Fehlanreize bei der Beratung zu verhindern. Der BVK sieht in den bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen der Versicherungsvermittlung mit provisionsvergüteten und honorarbasierten Beratungsmöglichkeiten einen ausgewogenen vom Gesetzgeber vorgegebenen Rahmen und deshalb keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Alle Verbraucher haben eine Wahlfreiheit und profitieren davon.
„Daher lehnt der BVK regulatorische Eingriffe durch den Gesetzgeber und die ungerechtfertigte Bevorzugung einer bestimmten Vergütungsform im Bereich der Versicherungsvermittlung ab“, so der BVK-Präsident.
BVK-Pressemitteilung vom 28. Juni 2012