Für mehr Verbraucherschutz bei Versicherungsvermittlung - Versicherungsvertreter beschließen Positionspapier
Beim Vertrieb von Versicherungen über Handelsketten und Discounter werden bestehende Gesetze, wie die Vermittlerrichtlinie, umgangen und der Verbraucherschutz missachtet. Das geht aus einer gemeinsamen Erklärung des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) mit dem „Arbeitskreis Vertretervereinigung der Deutschen Assekuranz e.V.“ (AVV) und Vorsitzenden von Vertretervereinigungen hervor, die am 23. Oktober 2008 auf dem vierten Spitzentreffen in Bonn – Bad Godesberg verabschiedet wurde. Die Erklärung, „Godesberger Positionen 2008“, thematisiert darüber hinaus die Bedeutung der Versicherungsvertreter für die Versicherungswirtschaft und den Kundenschutz und kritisiert den beratungsfreien Vertrieb von Versicherungsprodukten über das Internet.
Die Spitzenorganisationen der Vertreterschaft nehmen wahr, dass sich die Tätigkeit des Versicherungsvermittlers zu einem vom Kunden angesehenen Beruf entwickelt, der insbesondere heutzutage Vertrauen bei allen Vermögensanlagen und Risiken erfordert. Deshalb setzten sich der BVK und der AVV erfolgreich für gesetzliche Mindestqualifikationen in Form der Vermittlerrichtlinie sowie für ein öffentliches Register ein, das Kunden eine gesicherte Auskunft über die Vermittler ermöglicht.
Die Organisationen befürchten einen weiteren Imageschaden wie in der Vergangenheit, wenn Versicherungsunternehmen allein aus Gründen der Profitmaximierung unzureichend qualifizierte und nebenberuflich Tätige oder Strukturunternehmen einsetzen. Diese würden häufig nicht kundenorientierte Nachfrage- und Bedarfsanalysen bei ihrer Vermittlung anwenden.
Die Spitzenorganisationen der Vertreterschaft lehnen insbesondere den Vertrieb über Handelsketten und Discounter ab, weil dort der Verbraucherschutz sowie das jüngst in Kraft getretene Vermittlerrecht und die europäische Richtlinie über Versicherungsvermittlung verletzt werden: „Der vermittler- und beratungslose Versicherungsvertrieb stellt eine Aushöhlung des kodifizierten Vermittlerrechts dar, gegen die die zuständigen Behörden vorzugehen aufgerufen sind“, heißt es in den „Godesberger Positionen 2008“.
BVK, AVV und Vertretervereinigungen möchten auch den Vertrieb von Versicherungen über das Internet einschränken. Sie sprechen sich dafür aus, diesen auf selbsterklärende Produkte zu beschränken, die keiner Kundenberatung bedürfen und eine einfache Vergleichbarkeit zulassen.
Sie appellieren an Versicherungsunternehmen, die Bedeutung ihrer Vermittler für den wirtschaftlichen Erfolg der Versicherungsbranche endlich anzuerkennen und fordern die Unternehmen auf, zu einem fairen und partnerschaftlichen Umgang mit ihren Vermittlern zu finden.
BVK-Pressemitteilung vom 30. Oktober 2008