Check24 vor Gericht - Gericht gibt zu erkennen: Gleichbehandlung aller Vertriebswege elementar zum Schutz des Verbraucher
Weitere Verhandlung am 11. Mai
Die vorläufigen Einschätzungen des Landgerichts München I in dem Prozess gegen Check24 sind nach Einschätzung des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) ein klares und wichtiges Signal für den Verbraucherschutz und für die Stärkung der Verbraucherrechte.
Bei der mündlichen Verhandlung in dem Prozess am heutigen Mittwoch, der klären soll, ob das Internetportal Check24 gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs verstößt, hat die Vorsitzende Richterin deutlich zu erkennen gegeben, dass zum Wohl des Verbrauchers grundsätzlich alle Vertriebswege denselben Pflichten unterworfen sein sollten.
Auch hat das Gericht deutlich signalisiert, dass sich Check24 gegenüber dem Kunden klar als Versicherungsmakler zu erkennen geben muss.
„Als BVK begrüßen wir diese vorläufigen Einschätzungen des Gerichts und sehen darin eine Stärkung des Verbraucherschutzes,“ so BVK-Präsident Michael H. Heinz nach der Verhandlung vor dem Landgericht München I. Ein Urteil gab es nicht. Der Prozess wurde auf den 11. Mai 2016 vertagt. Der BVK hatte im vergangenen September eine Klage gegen Check24 eingereicht.
Der Vorwurf: Unter dem Deckmantel eines Preisvergleichsportals würden Verbraucher angelockt, um Versicherungsverträge über das Portal abzuschließen. All das geschehe, ohne die gesetzlichen Anforderungen für Versicherungsvermittler einzuhalten.
Verbraucherschutz dürfe im Internet nicht aufhören. Es müsse eine Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer geben, um einen einheitlichen Verbraucherschutz zu gewährleisten. Auch für die Internetportale, die Versicherungen vermitteln, müsse gelten: die deutliche Übermittlung der Statusinformation als Versicherungsvermittler in verständlicher Textform beim ersten Geschäftskontakt, die Durchführung einer individuellen Leistungs- und Bedarfsanalyse zur Identifizierung des Kundenwunsches und seiner Bedürfnisse sowie eine individuelle Beratung. Dem werde Check24 nicht gerecht, so der BVK.