BVK unterstützt neues BaFin-Merkblatt zu kapitalbildenden Lebensversicherungen
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt die Regelungen des Merkblatts der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu „wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten“ (BaFin-Merkblatt 01/2023 VA). Mit diesem will die Aufsichtsbehörde sicherstellen, dass kapitalbildende Lebensversicherungen einen angemessenen Kundennutzen bieten und Interessenskonflikte beim Vertrieb dieser Produkte ausgeräumt werden.
„Wir sehen das BaFin-Merkblatt als eine wichtige Maßnahme zum richtigen Zeitpunkt“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Damit erhält Deutschland vor dem Hintergrund der Diskussion um EU-weite Provisionsverbote im Zuge der EU-Kleinanlegerstrategie ein gutes Instrument, um Kunden eine angemessene Rendite zu bieten und sie vor Fehlanreizen im Vertrieb zu schützen. Als ehrbare Kaufleute, die dem BVK-Berufsbild verpflichtet sind, gehen wir davon aus, dass BVK-Mitglieder nicht betroffen sind und wir befürworten die Regelungen.“
Das BaFin-Merkblatt richtet sich an in- und ausländische Lebensversicherungsunternehmen, die in den Anwendungsbereich der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) fallen und kapitalbildende Lebensversicherungsprodukte vertreiben. Nach dem jetzt vorliegenden BaFin-Merkblatt wird nicht mehr davon ausgegangen, dass ein Wert von z. B. zwei Prozent als Inflationserwartung als geeignet anzusehen ist. Nunmehr soll bei langfristigen Verträgen u. a. das mittelfristige Inflationsziel der Europäischen Zentralbank in Betracht gezogen werden. Auch bei Nettoprodukten haben die Lebensversicherungsunternehmen die Kostenbelastung angemessen bei der Produktprüfung zu berücksichtigen.
„Nach dem BaFin-Merkblatt gehen wir davon aus, dass Deutschland seine Hausaufgaben gemacht hat“, konstatiert BVK-Präsident Heinz. „Das Damoklesschwert eines Provisionsverbotes, das unseren Berufsstand in massive Existenznöte gebracht hätte, ist damit noch weiter in die Ferne gerückt, nachdem die EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness eine mögliche Einführung in den kommenden drei Jahren prüfen wollte.“