BVK teilt Bedenken des Bundesrats zum Generationenkapital
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) teilt die Bedenken des Bundesrates, dass der Gesetzentwurf zur "Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung“ (GRV) nicht ausreicht, die nachhaltige und generationengerechte Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung zu sichern. Der Verband teilt insbesondere auch die große Sorge der Länderkammer, dass durch einen steten Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge eine Überforderung der jüngeren Generation droht. Der BVK kritisiert, dass die nun vom Bundeskabinett verabschiedete Gegenäußerung die Bedenken nicht aufgreift.
„Wir haben weiterhin unsere Zweifel, ob die prospektierten zehn Milliarden Euro, die dann jährlich aus dem Generationenkapital fließen sollen, die Finanznöte der GRV lindern können“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Schließlich wird die Rentenversicherung schon heute jedes Jahr mit mehr als 100 Milliarden Euro Steuergeld bezuschusst, und Rentenexperten prognostizieren, dass es in 10 bis 20 Jahren aufgrund der Überalterung mehrere hundert Milliarden Euro sein werden.“
Der BVK kritisiert außerdem, dass das Generationenkapital mit Staatsschulden an den schwankungsanfälligen Aktienbörsen gebildet werden soll. Dabei wird der Staat als finanzstarker Börsenhändler agieren. Um die damit verbundenen Risiken zu mindern, sollten zusätzliche Ansätze verfolgt werden. Der Verband schlägt daher vor, die Finanzierungsnöte der GRV durch einen Mix von höherem Renteneintrittsalter und -beitragssatz und angepasster Rentenhöhe auszugleichen. Begleitend dazu sollte eine durchgreifende Reform der privaten Altersvorsorge über die Riester-Rente stattfinden, um einen Ausgleich zu schaffen und massenhafte Altersarmut der Rentner zu verhindern. „Hier müsste ein Ansatz für die Altersvorsorge geschaffen und die sozialpolitische Bedeutung der Vermittler stärker in den Blick genommen werden“, so der BVK-Präsident.