BVK sieht Gesetzentwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge positiv
Führender Vermittlerverband hält jedoch einige Punkte für korrekturbedürftig
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt in seiner Stellungnahme grundsätzlich den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz). Der Verband unterstützt insbesondere das Ziel, die geförderte private Altersvorsorge flexibler, transparenter und renditestärker zu gestalten. Zentrales Element des Gesetzeswerkes ist das sogenannte Altersvorsorgedepot.
Nach Ansicht des BVK wird das Gesetz die staatliche Zulagenförderung deutlich vereinfachen, in dem beitragsproportional (20 Cent Zulage pro privat eingezahltem Euro) gefördert wird. So können bis zu einem Höchstbetrag von 3.600 Euro jährlich in ein Vorsorgeprodukt fließen und Altersvorsorgekapital aufbauen. Diese Beträge können zudem steuerlich abgesetzt werden. Zusätzlich können Familien, Geringverdiener und Auszubildende weitere Förderungen erhalten.
Der Referentenentwurf ermöglicht zudem eine Wahlfreiheit von Anlageklassen ohne eine hundertprozentige Beitragsgarantie: So können Riester-Renten, Fondsversicherungen und ETF-Sparpläne sowie – allerdings problematisch – auch Einzelaktien zum Aufbau eines Altersvorsorgekapital genutzt werden.
„Uns ist es auch sehr wichtig, dass die bestehenden fast 16 Millionen Riester-Sparer im neuen pAV-Reformgesetz einen Bestandsschutz haben und weiterhin in den Genuss der dann neuen und viel höheren Fördermöglichkeiten kommen“, betont BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Das ist ein gesetzgeberisches Signal für Vertrauensschutz, das wir ebenfalls begrüßen.“
Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge
Dennoch gibt es bei einigen Punkten Nachjustierungsbedarf: Der BVK hält im Hinblick auf die steigende Lebenserwartung eine lebenslange Rentengarantie für eminent wichtig, und nicht nur bis zu einem Alter von 85, wie im Referentenentwurf vorgesehen. Das Langlebigkeitsrisiko sollte im pAV-Reformgesetz stärker berücksichtigt werden.
Das im Referentenentwurf vorgesehene Referenz- bzw. Musterdepot darf nicht dazu führen, dass die wichtige und unumgängliche persönliche Beratung durch Vermittler obsolet wird. Hier stellt der Verband klar, dass kein Vertrieb ohne Beratung stattfinden darf und dringt darauf, dass auch dieser Grundsatz Eingang ins Gesetz findet.
Auch sollte die private Altersvorsorge von Selbständigen förderfähig sein. Diese sollten daher in den Kreis der Förderberechtigten aufgenommen werden. Das wäre leicht umsetzbar und würde die Motivation, zur Vorsorge gerade für Solo-Selbständige, erhöhen.
Problematisch sieht der BVK auch, dass Altersvorsorgedepots mit Einzelaktien förderfähig sein sollen. Denn damit könnte bei einem möglichen Zusammenbruch eines Unternehmens (siehe Wirecard) das gesamte Altersvorsorgekapital inklusive der staatlichen Förderzulagen vernichtet werden. Hier sollte das Gesetz viel mehr Wert auf Risikostreuung und Asset-Diversifikation legen.
„Es muss also noch bei einigen Punkten zum Schutz der Vorsorgenden nachgesteuert werden“, stellt BVK-Präsident Heinz heraus. „Als führender Vermittlerverband werden wir uns in den weiteren Gesetzgebungsprozess einbringen und darauf drängen, dass das pAV-Reformgesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird und spätestens ab dem 1.1.2026 in Kraft tritt, damit die private Altersvorsorge wieder den dringend nötigen Schub erhält.“