BVK-Rating: LVM auf Anhieb „exzellent“
Die LVM Versicherung hat erstmals am Rating für die Vergabe des Fairness-Siegels durch den Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) teilgenommen und auf Anhieb die Bestnote „exzellent“ erzielt. „Wir freuen uns zusammen mit der LVM, dass sie bei ihrer ersten Teilnahme am BVK-Rating mit diesem Ergebnis abschließen konnte“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Damit dokumentiert diese Gesellschaft, dass ihr sehr an einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit ihrem selbständigen Außendienst gelegen ist, was auch ein kräftiges Signal für alle wechselbereiten Kolleginnen und Kollegen sein dürfte.“
Die befragten Agenturen der LVM schätzen vor allem die unternehmerische Freiheit und beurteilen die Technik, die Produkte und die Unterstützung durch den Innendienst als hervorragend. Ebenfalls weit über dem Branchenschnitt liegt die Bewertung für die Schadenregulierung.
Über die Vergabe des Siegels entscheidet ein unabhängiger Expertenrat, der für die Qualität und Unabhängigkeit des Ratings sorgt und paritätisch besetzt ist mit Vertretern aus Wissenschaft, des Berufsstandes und dem durchführenden Marktforschungsinstitut YouGovPsychonomics. Er begleitet den gesamten Rating-Prozess aus fachlicher und wissenschaftlicher Sicht.
Ziel des seit 2009 durchgeführten Ratings ist es, diejenigen Unternehmen zu würdigen, die sich in besonderer Weise als verlässliche und faire Partner für Versicherungsvertreter auszeichnen und es ihnen ermöglichen, als eigenverantwortliche Unternehmer handeln zu können. Berufseinsteiger und wechselinteressierte Vermittler erhalten so die Möglichkeit, sich aus neutraler Quelle ein objektives Bild der möglichen Geschäftspartner zu machen. Dabei möchte der BVK den teilnehmenden Unternehmen aufzeigen, in welchen Bereichen Verbesserungspotenzial besteht und helfen, Schwachstellen zu beseitigen - zum Nutzen beider, des Unternehmens und der Vertreter.
Das BVK-Fairness-Siegel „exzellent“ mit 5 Sternen darf die LVM Versicherung 14 Monate lang führen, bevor sie sich wieder der Beurteilung durch ihre Vermittler stellen wird.
BVK-Pressemitteilung vom 8. September 2011