BVK klagt gegen Check24
Verbirgt sich hinter Check24 eine Vermittlungsplattform für Versicherungen, die unlauter handelt? Das Landgericht München soll das klären.
Ein Gericht soll klären, ob das Internetportal Check24 zu Lasten der Verbraucher gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs verstößt. Unter dem Deckmantel eines Preisvergleichsportals würden Verbraucher angelockt, um letztendlich Versicherungsverträge über das Portal abzuschließen, so der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Dabei werden aber die gesetzlichen Anforderungen für Versicherungsvermittler nicht eingehalten“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz. Der BVK hat deshalb eine Klage wegen unlauteren Wettbewerbs beim Landgericht München gegen das Unternehmen eingereicht. Zum Schutz der Verbraucher werde die Branche seit Jahren stark reguliert. „Wir können daher nicht tolerieren, dass sich einzelne Akteure einfach darüber hinwegsetzen“, so Heinz.
Der BVK fordert ebenso wie die EU in Brüssel eine Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer. Auch für die Internetportale, die Versicherungen vermitteln, müsse gelten: die deutliche Übermittlung der Statusinformation als Versicherungsvermittler in verständlicher Textform beim ersten Geschäftskontakt, die Durchführung einer individuellen Leistungs- und Bedarfsanalyse zur Identifizierung des Kundenwunsches und seiner Bedürfnisse sowie eine umfassende individuelle Beratung. „Verbraucherschutz darf im Internet nicht aufhören“, so Heinz. Bestätigt fühle er sich in seinen Forderungen durch die Verbraucherzentrale Hamburg, die öffentlich den Vorstoß begrüßte.
Der BVK als größter deutscher Vermittlerverband fordert seit Jahren einen fairen Wettbewerb. Im Vorfeld der Klage hatte der BVK das Internetportal Check24 abgemahnt und dem Unternehmen eine Frist bis zum 10. Juli zur Beseitigung der Missstände eingeräumt. Basis der juristischen Schritte ist ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers und Versicherungsexperten Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski. Demnach handelt eine Vergleichsplattform, die dem Verbraucher wesentliche Informationen vorenthält, die er benötigt, um eine fundierte geschäftliche Entscheidung zu treffen, unlauter.
BVK-Pressemiteilung vom 2. September 2015