BVK: IDD - Aufgeschoben ist nicht aufgehoben
Die EU-Kommission hat am 20.12.2017 beschlossen, die Anwendbarkeit der EU Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD auf den 1. Oktober 2018 zu verschieben. Dennoch sind die EU Mitgliedstaaten verpflichtet, die IDD bis zum 23. Februar 2018 in nationale Gesetze umzusetzen.
Damit folgt die EU Kommission einem Antrag des EU-Parlaments, das eine Fristverlängerung befürwortete. Grund für die Verschiebung sind laut informierter Kreise Schwierigkeiten einzelner EU-Mitgliedstaaten, den ursprünglichen Termin für die nationale Umsetzung der IDD am 23.2.2018 einzuhalten. Der Beschluss der EU-Kommission muss jetzt noch durch ein beschleunigtes Gesetzgebungsverfahren des EU Parlaments sowie des EU-Rats Zustimmung erfahren.
Trotz dieser Verschiebung wird das bereits verabschiedete deutsche IDD-Umsetzungsgesetz vollumfänglich mit allen Verpflichtungen im Februar 2018 in Kraft treten. Aufgrund der politischen Gesamtsituation in Deutschland ist nicht mit Änderungen zu rechnen. Damit werden auch die ab diesem Zeitpunkt geltenden neuen Verpflichtungen für die gesamte deutsche Versicherungsbranche gelten.
„Diejenigen, die meinen, sie könnten im Hinblick auf die Verschiebung der EU-Kommission erstmal abwarten, irren deshalb“, so der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Michael H. Heinz.
So sieht das deutsche IDD-Umsetzungsgesetz u.a. eine Beratungsverpflichtung für alle Vertriebswege vor, also auch für den Online-Vertrieb über Vergleichsportale. Dies hatte der BVK durch seine Klage gegen das Internetvergleichsportal Check24 und seine Kampagne „Kein Vertrieb ohne Beratung“ unterstützt.
Weiterbildungsverpflichtungen und IDD-Checkliste
„Unberührt von der Verschiebung der EU-Kommission bleibt auch die Verpflichtung zur Weiterbildung von mindestens 15 Stunden jährlich für alle deutschen Vermittler, die gegenüber den Aufsichtsbehörden nachgewiesen werden muss“, so BVK-Präsident Heinz. „In diesem Zusammenhang empfehlen wir allen Vermittlern die Teilnahme an der seit Jahren bewährten branchenweiten Weiterbildungsinitiative gut beraten. Diese ist die zentrale Plattform zum Nachweis der Weiterbildung nach IDD.“
„Darüber hinaus raten wir zur weiteren Information allen Versicherungsvermittlern, die vom BVK zusammen mit Prof. Dr. Matthias Beenken entwickelte IDD-Checkliste zu beachten. Diese steht auf der Website der Konzeptentwicklungs- und Beratungs-/ Innovationswerkstatt der Assekuranz und Finanzdienstleister (www.kubiev.de).“
Die EU-Kommission schlug zudem vor, zwei delegierte Rechtsakte ebenfalls auf den 1. Oktober zu verschieben. Diese betreffen insbesondere das Produktgenehmigungsverfahren, Anforderungen zu Produktinformationen sowie den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten. Dank der guten Interessenvertretung des BVK werden Mitglieder weiterhin zeitnah mit den hierfür nötigen Informationen versorgt.