BVK fordert persönliche Beratung
Heute am 30. März 2017 berät der Bundestag über das Umsetzungsgesetz der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD. Dabei geht es u. a. um gesetzliche Regelungen, wie zukünftig Versicherungen und Vermittler Versicherungsabschlüsse tätigen dürfen. Um die Parlamentarier auf die große Bedeutung der persönlichen Beratung durch Versicherungsvermittler aufmerksam zu machen, führt der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) parallel zur ersten Lesung im Bundestag am 30. März eine öffentlichkeitswirksame Verbraucherschutzaktion mit dem Titel „Kein Vertrieb ohne Beratung“ durch: Plakate mit Regenschirmen über stilisierten Familien sollen die Politiker auf die Schutzfunktion für Kunden hinweisen, die Versicherungsvermittler mit ihren qualifizierten Beratungen erfüllen. Hintergrundinformationen zur BVK-Kampagne bietet die Website www.kein-vertrieb-ohne-beratung.de.
Die Motivation des BVK ist klar: Denn obwohl zahlreiche Umfragen und Studien belegen, dass den Deutschen eine persönliche Beratung beim Abschluss von Versicherungen wichtig ist, gibt es umsatzgetriebene Forderungen, beim Online-Vertrieb auf gesetzliche Beratungspflichten zu verzichten.
Für modernen Verbraucherschutz
„Mit unserer Kampagne möchten wir die Parlamentarier davon überzeugen, dass der Versicherungsvertrieb ohne eine gesetzliche Beratungspflicht nicht im Interesse eines modernen Verbraucherschutzes sein kann“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Schließlich sind Versicherungen hochkomplexe Vertragskonstruktionen, zu deren Einschätzung hochspezialisiertes Wissen, Erfahrung und Marktkenntnis nötig sind, über die die Verbraucher in der Regel nicht verfügen, jedoch Versicherungsvermittler. Sie erfüllen daher durch ihre qualifizierte Beratung zur Absicherung der Lebensrisiken ihrer Kunden eine wichtige sozialpolitische Aufgabe. Und daher möchten wir, unsere Kunden zukünftig nicht im Regen stehen sehen.“