BVK begrüßt Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt die Verabschiedung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG). Damit wird die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ab 2018 gestärkt.
„Die Entlastung der klein- und mittelständischen Arbeitgeber von Garantien für Betriebsrenten wird der bAV zusätzlichen Rückenwind geben“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Wir sind ebenso wie der Gesetzgeber davon überzeugt, dass die reine Beitragszusage für betriebliche Altersvorsorgesparer, gekoppelt mit direkten steuerlichen Förderkomponenten bei den Arbeitgebern, für zusätzlichen Verbreitungsschub sorgen wird.“
Auch die Einführung eines Schonvermögens von bis zu 202 Euro monatlich für Bezieher einer Grundsicherung wird die Motivation nach Ansicht des BVK für Geringverdiener erhöhen. Denn gerade diese mussten bisher immer fürchten, dass ihre hart ersparte Altersvorsorge zukünftig auf mögliche Sozialleistungen angerechnet wird. Deshalb setzte sich der BVK schon seit Jahren für ein Schonvermögen ein und sieht sich jetzt bestätigt.
„Die Erhöhung der Riester-Förderung auf 175 Euro geht ebenfalls in die richtige Richtung“, sagt Heinz. „Allerdings sind für unseren Berufsstand auch Wermutstropfen im BRSG enthalten, wie beispielsweise die Sozialpartner-bAV und die Opting-Out-Klausel. Hier wird die erfahrene und qualifizierte Expertise der Versicherungsvermittler in der betrieblichen Altersvorsorge schlicht außen vor gelassen. Denn was die qualitativ hochwertige Beratung angeht, sind die Versicherungskaufleute die erste Wahl.“