BVK begrüßt Beschluss zum Gendiagnostikgesetz
Parlamentarier schließen sich den Empfehlungen der Versicherungskaufleute an
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) sieht sich in seiner Position durch den Beschluss des Deutschen Bundestages zum Gendiagnostikgesetz (GenDG) vom 24. April 2009 bestätigt. Demnach dürfen laut § 18 dieses Gesetzes Versicherer „weder vor noch nach Abschluss des Versicherungsvertrages die Vornahme genetischer Untersuchungen oder Analysen“ sowie Informationen über bereits erfolgte genetische Untersuchungen verlangen. Der BVK hatte genau dies in seiner Stellungnahme vom 1. Oktober 2008 zum Referentenentwurf des GenDG empfohlen.
„Damit wird die Gefahr einer möglichen Diskriminierung von Menschen mit einer bestimmten genetischen Disposition vorgebeugt“, sagt BVK-Hauptgeschäftsführer Gerd Pulverich. „Wir begrüßen daher das beschlossene Gesetz. Denn es schützt das Recht des Einzelnen auf Wissen und Nichtwissen seiner genetischen Konstitution.“
Das Parlament war darüber hinaus der Auffassung des BVK gefolgt, wonach bei Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Pflegerentenversicherungen mit besonders hohen Versicherungssummen ab 300.000 Euro bzw. Jahresrenten ab 30.000 Euro das Verwendungsverbot gentechnischer Daten ausgeschlossen wird. Diese Bestimmung stellt sicher, dass die Ausnutzung eines Wissensvorsprungs von Versicherungskunden im eigenen wirtschaftlichen Interesse zu Lasten der Solidargemeinschaft der Versicherten verhindert wird.
BVK-Pressemitteilung vom 27. April 2009