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Stellungnahme zum Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie

I. Vorbemerkung

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute, der für mehr als 40.000 Versicherungsvertreter und -makler spricht, begrüßt den Willen der Bundesregierung, auch die Tätigkeit der Finanzanlagenvermittler und Finanzanlagenberater durch weitere Bestimmungen in der Gewerbeordnung gesetzlich mit dem Ziel zu regeln, den Anlegerschutz im Bereich des so genannten Grauen Kapitalmarktes zu stärken. Im Bereich der gewerblichen Finanzanlagenvermittlung und -beratung sollen wie im Versicherungsvermittlungsrecht durch

  • Einführung eines Sachkundenachweises,
  • Erfordernis einer Erlaubnis,
  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung und
  • Eintragung in ein Register

die Qualität der Finanzanlagenvermittlung und -beratung sowie die Qualifikation der Vermittler und Berater gesichert und für den Verbraucher transparenter gemacht werden. Außerdem sollen zur Schaffung eines einheitlichen Anlegerschutzniveaus die Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten des sechsten Abschnitts des Wertpapierhandelsgesetzes im Rahmen einer noch nicht vorliegenden Rechtsverordnung inhaltlich auf die gewerblichen Vermittler und Berater übertragen werden.

Stellungnahme