Stellungnahme des BVK im Konsultationsverfahren der BaFin zur Zukunft des Verbots der Gewährung von Sondervergütungen und der Schließung von Begünstigungsverträgen
Der BVK vertritt in seiner Stellungnahme im Konsultationsverfahren 4/2012 der BaFin vom 26. April 2012 die Auffassung, dass das Provisionsabgabeverbot aufrechterhalten bleiben muss. Angesichts der auch heute noch fortgeltenden Bedeutung des Verbotes schlägt der BVK wie auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. vor, dieses Vergütungsabgabeverbot in einer eigenen gesetzlichen Regelung im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) zu verankern und unterstützt damit die Empfehlung des Bundesrates zur gesetzlichen Regelung. Gleichzeitig sollte die BaFin ermächtigt werden, wirksamer und informativer die Zusammenarbeit zwischen Verbrauchern und Verbänden zu gestalten, so dass auch Anzeigende von Verstößen gegen das Provisionsabgabeverbot über die Bearbeitung und den Ausgang von Anzeigen informiert werden können.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier (89,74 kB, pdf).