„Qualität der Finanzdienstleistungsvermittlung erhöhen“ - Godesberger Positionen - Gemeinsame Erklärung von BVK, AVV und den Vorsitzenden der Vertretervereinigungen
Die Vorsitzenden der Vertretervereinigungen der deutschen Versicherungsunternehmen, das Präsidium des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) sowie der Arbeitskreis Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz e.V. (AVV), die zusammen rund 40.000 Versicherungsvermittler in Deutschland vertreten und damit die weitaus größte Interessenvertretung der Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland und Europa sind, verabschiedeten am 30. September 2009 in Bonn-Bad Godesberg die nachstehenden Positionen zu den Qualitätsanforderungen an die Finanzdienstleistungsvermittlung und setzen sich damit für die Interessen der Verbraucher ein.
1. Qualifikation sichert Beratungsqualität und schützt den Verbraucher
Die deutschen Versicherungsvermittler und deren Verbände haben sich für eine EU-weite Regulierung der Versicherungsvermittlung eingesetzt, die dem Kunden eine qualitativ hochwertige Beratung durch qualifizierte Versicherungsvermittler garantiert.
Im Vordergrund der Kundenberatung und der Vermittlung stehen die Bedürfnisse des Kunden, die vom Versicherungsvermittler durch einen strukturierten Beratungsprozess erarbeitet und erfahren werden und die finanzielle Leistungsfähigkeit des Kunden ebenso berücksichtigen wie seine Anlage- und Absicherungsziele.
Die deutschen Versicherungsvertreter verwahren sich gegen den von Politik und Verbraucherverbänden undifferenzierten und zu Unrecht geäußerten Vorwurf der provisionsorientierten Beratung. Insbesondere gebundene Versicherungsvertreter haben keinerlei Spielräume, provisionsdifferenzierte Versicherungsprodukte anzubieten.
2. Schäden durch Falschberatung – eine unreflektierte Anschuldigung
Die durch die Finanzmarktkrise ausgelöste Diskussion zur Qualität der Finanzberatung und Qualifikation der Finanzvermittler hat die Versicherungsvermittler einbezogen. Die vorgeworfene hohe Zahl der vorzeitigen Beendigungen von Lebensversicherungsverträgen oder langfristigen Anlagen ist aber nicht Ausdruck einer fehlerhaften Beratung, sondern Ausdruck von Veränderungen in der Lebensführung bzw. im Lebensumfeld (Ehescheidungen, Arbeitsplatzverlust etc.), für die der Vermittler nicht verantwortlich ist. Die Kritiker verschweigen auch, dass die Versicherungswirtschaft bei der Veränderung einer Lebenssituation andere Möglichkeiten anbietet als den Abbruch der Versicherung.
3. Qualifikations- und Qualitätsoffensive auch in der Finanzdienstleistungsvermittlung
Die deutschen Versicherungsvertreter treten dafür ein, dass die Qualifikation aller Finanzdienstleistungsvermittler sowie deren Beratungsqualität in gleicher Weise gesetzlich abgesichert werden, wie dies durch die Novellierung des Versicherungsvermittlerrechts erreicht wurde.
Der ständige Wandel in der Finanzdienstleistungsbranche macht eine fortlaufende Fort- und Weiterbildung der Vermittler erforderlich, die in der Eigenverantwortung der Berufsangehörigen und deren Verbände steht.
4. Honorarberatung ersetzt keine Vermittlerberatung
Die Vermittlung von Versicherungsverträgen ist ohne eine an den Interessen des Kunden orientierte Beratung undenkbar. Eine obligatorische und/oder vom Staat finanziell geförderte Honorarberatung führt für den Kunden zu höheren Kosten und garantiert keine unabhängigere und bessere Beratung. Allein der Versicherungsvertreter stellt seine Beratungsleistung dem Kunden unentgeltlich zur Verfügung, er erzielt nur dann Einnahmen, wenn sich der Kunde nach einem Beratungsgespräch zum Abschluss einer Versicherung entschließt. Produktinformationsblatt und Beratungsdokumentation sowie die Einhaltung von umfassenden Informationspflichten stellen eine ausreichende Gewähr für eine qualitative Beratung dar.
5. Offenlegung von Provisionen
Die deutschen Versicherungsvermittler treten für eine kundenorientierte Produkt- und Kostentransparenz ein, die sich auch auf andere Dienstleistungen als die der Versicherungsvermittlung bezieht. Eine Kostentransparenz wird aber nicht erst dann erreicht, wenn die Kosten einzelner zusammenhängender Prozesse wie z.B. Abschlusskosten detailliert ausgewiesen werden.
Die Annahme, die Höhe einer Provision entscheide über die Bereitschaft zum Vertragsschluss, entspringt dem Gedankengut der Verbraucherverbände, nicht aber dem des Kunden. Vertragsentscheidend für den Versicherungskunden sind allein die von ihm zu erbringenden Prämien und den damit erreichbaren Versicherungsschutz bzw. Versorgungsziel.
6. Einseitige und unreflektierte Urteile sind populistisch und fördern nicht den Verbraucherschutz
Vorwürfe, wie die der Falschberatung und provisionsgelenkten Beratung im Finanzdienstleistungsbereich, sind von allen Beteiligten auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu prüfen und dürfen nicht pauschal auf Versicherungen übertragen werden. Auch müssen andere Dienstleistungen in Fragen des Kundenschutzes in gleicher Weise einbezogen werden.
Wirklicher Verbraucherschutz verbietet einseitige Urteile, fördert mündige Verbraucher und bezieht Erkenntnisse von bestehenden Kontrollmechanismen wie die der Ombudsleute ein.
Bonn-Bad Godesberg, 30. September 2009