„Honorarberatung – kein Mittel gegen Finanzkrise und ohne Bedarf beim Kunden“ - Godesberger Positionen 2010 - Gemeinsame Erklärung von BVK, AVV und den Vorsitzenden der Vertretervereinigungen:
Die Vorsitzenden der Vertretervereinigungen der deutschen Versicherungsunternehmen,
das Präsidium des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK)
sowie der Arbeitskreis Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz e.V. (AVV),
die zusammen rund 40.000 Versicherungsvermittler in Deutschland vertreten und damit die weitaus größte Interessenvertretung der Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland und Europa sind, verabschiedeten am 15. September 2010 in Bonn-Bad Godesberg die nachstehenden Positionen zur Honorarberatung durch Versicherungsberater.
1. Fehlende oder fehlerhafte Beratung durch die Versicherungsvermittler hat die Finanzkrise nicht verursacht
Die immer wieder und ohne Nachweis aufgestellte Behauptung, fehlerhafte und von eigenem Provisionsinteresse gesteuerte Beratung u.a. durch Versicherungsvertreter – vor allem bei der Vermittlung von Lebensversicherungen – führe jährlich bei Anlegern zu einem Schaden von 20 bis 30 Milliarden Euro, weisen die deutschen Versicherungsvertreter als falsch und einen ganzen Berufsstand diskreditierend zurück.
Die hohe Zahl der Stornierungen von Lebensversicherungen ist nicht auf eine fehlerhafte Beratung der Vermittler zurückzuführen, sondern auf veränderte Lebensumstände wie z.B Ausgleich des Zugewinns bei Kunden, die sich scheiden lassen, Arbeitslosigkeit oder nicht vorhersehbaren Liquiditätsbedarf.
2. Versicherungsberatung ist integraler und notwendiger Bestandteil der Versicherungsvermittlung
In der Bundesrepublik Deutschland stehen über 250.000 registrierten Versicherungsvermittlern, die ganz überwiegend für Vermittlungsleistungen von den Versicherungsunternehmen eine Provision bzw. eine Courtage beziehen, ca. 180 registrierte Versicherungsberater gegenüber, die gegen ein Honorar, das der Kunde zu zahlen hat, ihre Beratungsleistungen anbieten. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz ist der Versicherungsvertreter gesetzlich verpflichtet, den Kunden zu beraten und über die Beratung ein Beratungsprotokoll zu führen, für die er nach dem Gewerberecht auch bei Scheitern einer Vertragsvermittlung vom Kunden kein Entgelt verlangen darf.
Die Versicherungsberatung ist seit langem eine gesetzlich abgesicherte Dienstleistung, die der Erlaubnis bedarf. Sie ist jedoch für den Verbraucher, der den Rat in Versicherungsangelegenheiten bei seinem Vermittler sucht und dessen Verhältnis zum Vermittler auf persönlichem Vertrauen gründet, eine kaum in Anspruch genommene Leistung, für die er keinen Bedarf sieht und die er nicht will. Insbesondere ist der Kunde nicht bereit, für die Beratung durch den Versicherungsberater ein Entgelt zu zahlen, weil diese Leistung, wenn sie nicht zum Vertragsschluss führt, durch den Vermittler kostenlos erbracht wird.
3. Die Annahme, dass Honorarberatung vor Schlecht- und Falschberatung schützt, ist nachgewiesenermaßen falsch
Dass die von der Versicherungsvermittlung losgelöste Versicherungsberatung fehlerfrei ist und damit mehr die Kunden schützt, ist eine fern von der Realität sich wiederholende Behauptung. Nach jüngsten Studien besteht kein Zusammenhang zwischen der Qualität der Tätigkeit von Vermittlern und Provisionen.
Nach dem Bericht des Ombudsmanns für Versicherungen für das Jahr 2009 wurden nur 445 Vermittlerbeschwerden bearbeitet, davon lediglich 159 zulässige Beschwerden. Bei jährlich ca. 1 Mio. Versicherungsvermittlungen sind Beratungsfehler durch Versicherungsvermittler nicht einmal in vollen Prozentangaben zu beziffern.
Weder Verbraucherzentralen noch selbständige Honorarberater können eine fehlerfreie Versicherungsberatung garantieren. Berater der Verbraucherzentralen verfügen überwiegend nicht einmal über eine notwendige Sachkundeprüfung und Zulassung für ihre beratende Tätigkeit.
4. Wettbewerb fordert Chancengleichheit
Keine staatlichen Hilfen zur Finanzierung der Versicherungsberatung
Der Bedarf nach mehr Honorarberatung durch Versicherungsberater wird allein von der Nachfrage gesteuert, die in Deutschland nicht zu sehen, sondern sogar extrem gering ist. Der Kunde weiß, dass die Versicherungsberatung nicht zum Versicherungsschutz führt und dass er bei Abschluss eines Versicherungsvertrages und einer vorausgehenden Beratung in der Regel eine doppelte Vergütung zu zahlen hat, die er als vermeidbar ansieht, weil er auf die durch zahlreiche gesetzliche Bestimmungen über Beratungs- und Informationspflichten abgesicherte qualitativ hochwertige Versicherungsvermittlung vertraut.
Die finanzielle Förderung der Honorarberatung durch Steuergelder, besonders die der Verbraucherzentralen, greift in den Wettbewerb zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsberatern in rechtswidriger Weise ein, sie begünstigt die Honorarberatung, die der Steuer zahlende Kunde ausweislich seiner bisherigen Nachfrage nicht als notwendige oder sinnvolle Leistung ansieht.
5. Gesetze garantieren ausreichenden Schutz bei Beratung und Vermittlung von Versicherungsprodukten durch Versicherungsvermittler
Mit der Neuordnung des Versicherungsvermittlerrechts, dem Inkrafttreten der Versicherungsvermittlungsverordnung, der Novellierung des Versicherungsvertragsgesetzes sowie der Regelung der Informationspflichtenverordnung wird in Deutschland ein ausreichender und vorbildlicher Kundenschutz bei der Versicherungsvermittlung und –beratung durch registrierte Versicherungsvermittler gewährleistet, den es zu erhalten und zu fördern gilt.
Bonn Bad-Godesberg, 15.09.2010