Checkliste für die Erfüllung der EU-Transparenzverordnung
Ab dem 10. März 2021 müssen alle Versicherungskaufleute, die drei und mehr Mitarbeiter beschäftigen, bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten ihren Kunden Informationen über die Erfüllung von Nachhaltigkeitszielen geben. Dies sieht die EU-Verordnung „über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor“ (Nr.2019/2088) (TVO) vor.
Um Vermittlern dafür eine Orientierung zu geben, erarbeitete der BVK zusammen mit Prof. Dr. Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund eine Checkliste, die wir hier allen Versicherungskaufleuten zum Download anbieten.