Versicherungsvermittlung auf Provisionsbasis erhalten
Versicherungskaufleute kritisieren Pläne zur Förderung der Honorarberatung
Auf seiner diesjährigen Jahreshauptversammlung in Oldenburg hat sich der größte Vermittlerverband Deutschlands, der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) für eine Festigung und Bewahrung des Provisionssystems in der Versicherungsvermittlung ausgesprochen. Die BVK-Delegierten stimmten einstimmig am 3. Mai 2012 für den Leitantrag des Präsidiums „Festigung der Provisionen“.
Der BVK kritisiert darin, dass die rund 260.000 registrierten Versicherungsvermittler, die schon jahrzehntelang kundenorientiert und auf einem qualitativ hohen Niveau auf Provisionsbasis Versicherungen vermitteln, von einigen politischen Entscheidungsträgern und Verbraucherschützern unzulässigerweise für die Finanzkrise verantwortlich gemacht werden. Dabei war dieser Berufsstand gar nicht Auslöser der Wirtschaftskrise, so dass auch eine Abschaffung von Provisionsvergütungen zugunsten eines Honorarsystems bei der Versicherungsvermittlung kein Mittel zu deren Vermeidung sein kann.
Umkehrung des Verbraucherschutzes
„Kunden werden doppelt belastet. Denn sie wüssten, dass die honorarpflichtige Versicherungsberatung nicht zum Versicherungsschutz führt und dass bei Vertragsabschluss in der Regel zusätzliche Kosten entstehen. Daher würden gerade diejenigen mit schwacher Finanzkraft und mit einer häufig unzureichenden Absicherung ihrer Lebensrisiken auf die wichtige Beratung verzichten. Das konterkariert die ganzen staatlichen Bemühungen um einen besseren Verbraucherschutz und ist unsozial“, kritisiert BVK Präsident Michael H. Heinz die geplante Förderung der Honorarberatung. „Die Umstellung des Vermittlermarktes auf eine Honorarberatung würde zudem dazu führen, dass abertausende Vermittleragenturen mit ihren Mitarbeitern gefährdet wären“, so der BVK-Präsident. „Ganz abgesehen davon, dass mit den derzeit 240 registrierten Versicherungsberatern gar nicht flächendeckend beraten werden kann.“
Der BVK sieht außerdem erhebliche Umstellungskosten und Steuermindereinnahmen bei der Versicherungsteuer auf den Staat zukommen. Der Bürokratieaufwand für die Versicherungsunternehmen und die Verwaltung würde enorm zunehmen.
Daher unterstützt der BVK ausdrücklich entsprechende Tendenzen in der Regierungskoalition, die eine Konsolidierung im Versicherungsvermittlermarkt anstreben. Schließlich ist in Deutschland mit der Neuordnung des Versicherungsvermittlerrechts im Jahre 2007, dem Inkrafttreten der Versicherungsvermittlungsverordnung, der Novellierung des Versicherungsvertragsgesetzes sowie der Regelung der Informationspflichtenverordnung ein umfassender und vorbildlicher Kundenschutz bei der Vermittlung gewährleistet. Deshalb ist die hohe Qualifikation der Versicherungsvermittler ebenso garantiert wie ihre Verpflichtungen zur umfassenden Beratung und Information.
Die BVK-Delegierten richteten außerdem einen Appell an die Versicherungsunternehmen, das Kundenwohl und den Solidargedanken, der diese Branche auszeichnet, zu erhalten und nicht einseitig die Unternehmensgewinne zu maximieren.
BVK-Pressemitteilung vom 4. Mai 2012