EU-Provisionsverbotspläne: BVK und BDVM appellieren an EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen Provisionssystem zu erhalten
Angesichts eines drohenden EU-weiten Provisionsverbotes rief der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) zusammen mit dem Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler (BDVM) in einem gemeinsamen Brief EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen auf, das Vorhaben zu stoppen.
BVK-Präsident Michael H. Heinz und BDVM-Präsident Thomas Haukje schrieben, dass die Verbraucher in Deutschland eine Wahlfreiheit zwischen der Provisionsvermittlung und der Honorarberatung genössen. Insbesondere die Provisionsvermittlung ermögliche allen Verbrauchern den Zugang zu Dienstleistungen und Beratung durch qualifizierte Vermittler in den Bereichen Altersvorsorge, Sparen, Investitionen und versicherungsbasierte Anlageprodukte.
„Wir sind der Meinung, dass ein Provisionsverbot nicht verhältnismäßig wäre und die Besonderheiten und / oder Unterschiede zwischen den verschiedenen EU-Märkten und Anlageprodukten nicht berücksichtigen würde. Ein solches Verbot würde für viele Verbraucher – insbesondere für kleinere Sparer – eine Beratungslücke schaffen.“ Schließlich sei insbesondere in Deutschland die Provisionsvermittlung seit vielen Jahrzehnten etabliert, wohingegen die Honorarberatung bisher nicht angenommen werde.
Die beiden führenden Vermittlerverbände in Deutschland geben der EU-Kommissionspräsidentin zu bedenken, dass es aus wirtschaftlicher Sicht kein alleiniges Vergütungssystem geben sollte. Denn gerade die Koexistenz verschiedener Systeme beinhalte eine Freiheit für Verbraucher, sich auf transparenter Basis zu entscheiden, welchem sie den Vorzug geben. Diese Wahlfreit garantiere wettbewerbsfähige, effiziente und dynamische Märkte zum Wohle der Verbraucher.
Zum Abschluss geben beide Verbandspräsidenten ihrer Hoffnung Ausdruck, der EU-Kommission weitere Argumente für den Erhalt der Provisionsvergütung darzulegen und zu erläutern.