BVK spricht sich für Verbraucherschutz aus und gegen eine staatlich geförderte Honorarberatung
Jahreshauptversammlung des BVK verteidigt die Stellung der Versicherungsvermittler
Der für 40.000 Versicherungsvermittler sprechende Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) lehnt in einem Leitantrag auf der diesjährigen Jahreshauptversammlung in Berlin eine staatlich geförderte Honorarberatung ab. Damit widerspricht der BVK zugleich den Verbraucherzentralen, die Versicherungsvermittlern unterstellen, dass ihre Beratung nicht objektiv, sondern provisionsorientiert erfolge, womit sie zugleich die Vermittler auch für die Finanzkrise und das angeblich fehlende Vertrauen in die Versicherungsvermittlung verantwortlich machen wollen.
„Nicht wir, sondern die Banken und Vertriebe von Investmentzertifikaten haben die weltweite Finanzkrise verursacht“, hält BVK-Präsident Michael H. Heinz der Politik und den Verbraucherverbänden entgegen, „weil diese in der Finanzkrise ihre Chance sehen, durch Steuergelder dem Wettbewerb ausweichen zu können.“ Nach Ansicht des BVK hat sich der Kunde bereits dadurch deutlich für eine Versicherungsberatung durch die Versicherungsvermittler entschieden, dass es bei weit über 200.000 registrierten Versicherungsvermittlern nur ganze 182 registrierte Versicherungsberater in Deutschland gebe.
Kunden seien nach Ansicht des BVK einfach nicht bereit, für eine kostenlose Leistung, die Versicherungsvermittler vor Ort ihren Kunden anbieten, nochmals eine Gebühr bei Versicherungsberatern, die selbst keine Policen vermitteln dürfen, zu zahlen. Gerade auch bei Verbraucherzentralen fehle es zumeist an einer ausreichenden Qualifikation der Berater, die überwiegend nicht registriert seien und daher auch nicht über eine Erlaubnis verfügten, die nur nach einer Sachkundeprüfung erreicht werden könne.
„Wir unterstützen jedoch gleichzeitig die Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner in ihren Bemühungen, Kunden mehr Schutz vor falschen oder gefährlichen Finanzdienstleistungen zu geben“, erklärte der BVK-Präsident. Finanzdienstleister sollen nach der Auffassung des BVK in gleicher Weise qualifiziert sein und mit Beratungs- und Informationspflichten belegt werden, wie dies für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater nach dem Gesetz zur Neuordnung der Versicherungsvermittlung aus dem Jahre 2007 der Fall ist. Es habe sich erwiesen, dass die Regelungen dem Kunden einen ausreichenden Schutz vor Beratungsfehlern brächten. Für alle Finanzdienstleistungsvermittler und -berater muss nach Auffassung des BVK auch eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung obligatorisch sein.
Der größte Vermittlerverband Deutschlands geht in punkto Kundenschutz noch einen Schritt weiter. Der BVK regt in seinem Leitantrag an, dass diese gesetzlichen Bestimmungen bei der Vermittlung von Versicherungen auch auf Unternehmen und Institutionen sowie auf angestellte Vermittler, Berater und auf öffentlich-rechtlich geförderte Verbraucherzentralen auszuweiten sind. Dies würde auch dem Leitbild des BVK entsprechen, das sich an Kompetenz, Qualität und Berufsethik der Versicherungsvermittler orientiert. Schließlich könnte mit der gesetzlichen Ausweitung der Vorbildcharakter der Versicherungsvermittlung in Hinblick auf den Verbraucherschutz gestärkt werden, heißt es im BVK-Leitantrag.
BVK-Pressemitteilung vom 7.05.2010